Als orientierendes Instrument für Ärzte und Kostenträger hat das Hilfsmittelverzeichnis maßgeblichen Einfluss auf die Versorgungssituation des Patienten. Oftmals aber vergehen Jahre, bevor ein neuartiges Hilfsmittel gelistet wird. Entscheidend hierfür ist die fehlende Transparenz, wie der Nachweis des medizinischen Nutzens aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes – als wesentliches Listungskriterium – zu erbringen ist. Art und Umfang der zur Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis benötigten Unterlagen und Nachweise sind dem einzelnen Hersteller nicht in allen Fällen bekannt. Oda Hagemeier dazu: „Unabdingbar ist daher für uns die Einführung eines Beratungsgesprächs analog zum Bewertungsverfahren von neuen Arzneimitteln beim Gemeinsamen Bundesausschuss oder dem Antragsverfahren digitaler Gesundheitsanwendungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Indem das Beratungsgespräch die Nachweisführung konkretisiert und auf ihre Umsetzbarkeit hin prüft, beschleunigt es den Verfahrensprozess der Antragstellung und gibt den Herstellern Planungssicherheit. Schlussendlich profitiert davon der Patient, indem er schnelleren Zugang zu innovativen Behandlungsmöglichkeiten erhält.“
Deutscher Bundestag ebnet Weg für schnellere Listung innovativer Produkte im Hilfsmittelverzeichnis
Als orientierendes Instrument für Ärzte und Kostenträger hat das Hilfsmittelverzeichnis maßgeblichen Einfluss auf die Versorgungssituation des Patienten. Oftmals aber vergehen Jahre, bevor ein neuartiges Hilfsmittel gelistet wird. Entscheidend hierfür ist die fehlende Transparenz, wie der Nachweis des medizinischen Nutzens aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes – als wesentliches Listungskriterium – zu erbringen ist. Art und Umfang der zur Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis benötigten Unterlagen und Nachweise sind dem einzelnen Hersteller nicht in allen Fällen bekannt. Oda Hagemeier dazu: „Unabdingbar ist daher für uns die Einführung eines Beratungsgesprächs analog zum Bewertungsverfahren von neuen Arzneimitteln beim Gemeinsamen Bundesausschuss oder dem Antragsverfahren digitaler Gesundheitsanwendungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Indem das Beratungsgespräch die Nachweisführung konkretisiert und auf ihre Umsetzbarkeit hin prüft, beschleunigt es den Verfahrensprozess der Antragstellung und gibt den Herstellern Planungssicherheit. Schlussendlich profitiert davon der Patient, indem er schnelleren Zugang zu innovativen Behandlungsmöglichkeiten erhält.“