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Italienischer PV-Markt:

Entscheidung gefallen: Italien bekommt ab dem 1. Juni ein neues Conto Energia

(PresseBox) (Bonn/ Rom, )
Die italienische Regierung hat sich heute Nachmittag auf eine Änderung der Solarstromförderung geeinigt. Ab Juni 2011 werden die bestehenden Tarife bis Ende des Jahres monatlich gesenkt. Zudem gilt ab diesem Zeitpunkt eine Fördergrenze. Ein weiterer prägnanter Punkt ist ferner die Prämie für Anlagen, die hauptsächlich aus Komponenten bestehen, die in der EU gefertigt werden.

Noch genau 26 Tage hätte es gedauert, bis Italien keine Einspeisevergütung für Solarstrom mehr gehabt hätte. Doch kurz vor dem Auslaufen des aktuellen Conto Energia zum 1. Juni hat der Ministerrat heute Nachmittag das längst überfällige, neue Dekret unterschrieben. Nach monatelangen Verhandlungen haben sich das italienische Umweltministerium und das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung nun auf eine neue Regelung geeinigt.

Demnach gibt es ab dem 1. Juni 2011 bis zum Ende des Jahres eine monatliche Degression der Tarife, die sich nach der Größe und Art der Anlage richtet. Das neue Conto Energia IV unterscheidet dabei weiterhin zwischen „Anlagen auf Gebäuden“ und „anderen Anlagen“. Eine Neuerung gibt es auch hinsichtlich der Größenklassen. So gelten Dachanlagen mit bis zu 1.000 kW noch als Kleinanlagen, alles darüber fällt unter die Kategorie der Großanlagen. Bei Freiflächenanlagen wird diese Grenze schon bei 200 kW gezogen.

Vom 1. Juni 2011 bis Ende 2012 gilt zudem eine neue Fördergrenze – allerdings nur für Großanlagen. Die Mittel sind dabei auf 580 Mio. Euro begrenzt, was bei gegebener Preislage für ca. 2,69 GW Zubau reichen würde. Von 2013 bis 2016 stehen dann weitere 1,361 Mrd. Euro zur Verfügung, diese aber für alle Anlagengrößen. Diese dürften, bei aktueller Preislage, für ca. 9,77 GW reichen.

Für Diskussionen dürfte vor allem ein weiterer Eckpunkt des neuen Conto Energia sorgen. Dabei erhält ein Anlagenbetreiber einen Bonus von 5 Prozent auf seinen Tarif, wenn mindestens 60 Prozent der Investitionskosten (außer Installationskosten) auf Unternehmen zurückzuführen sind, die in der EU produzieren. Dies trifft vor allem die asiatischen und amerikanischen Hersteller.

Eine neue Regelung gibt es jetzt auch bezüglich des Netzanschlusses. So hat der zuständige Netzbetreiber 30 Tage Zeit, die fertige Anlage an das Stromnetz anzuschließen. Schafft er dies nicht, muss er dem Betreiber einen Ausgleich zahlen.

Ab 2012 findet eine halbjährliche Degression der Tarife statt, ehe sie im Jahr 2013 nochmals steigen. Und das je nach Tarif um 5 bis 10 Cent. Dafür entfallen ab diesem Zeitpunkt sämtliche andere Zuschüsse, wie etwa Steuervorteile oder Investitionshilfen. Ab dem zweiten Halbjahr 2013 wird die Förderung dann halbjährlich angepasst. Die Degression steigt dann, je höher der Zubau im vorherigen Betrachtungszeitraum war.

Für weitere Informationen zu den internationalen Solarmärkten, wenden Sie sich gerne an unsere Pressestelle.

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