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EEG Novelle verabschiedet: Deutscher Bundestag beschließt Atomausstieg bis 2022. Solarförderung wird wie geplant geändert und Eigenverbrauch befristet

(PresseBox) (Bonn, )
Bis 2022 sollen in Deutschland alle Atomkraftwerke abgeschaltet werden, so der Beschluss des Deutschen Bundestages. Zur Diskussion standen daneben weitere Gesetzesänderungen zur deutschen Energiewende. Für die Photovoltaikförderung bleibt die volumenabhängige Degression und die befristete Eigenverbrauchsregelung – trotz Einwänden der Opposition – bestehen. Die Novelle tritt zum 1. Januar in Kraft.

Bonn/ Berlin. Gestern Nachmittag beschloss der Deutsche Bundestag in einer historischen Entscheidung den endgültigen Ausstieg Deutschlands aus der Kernenergie. Bis zum Jahr 2022 sollen alle Atomkraftwerke stufenweise abgeschaltet werden. Nur ein Atomkraftwerk soll im Reservebetrieb erhalten bleiben. Neben dieser Entscheidung wurden in einer teils hitzig geführten Debatte weitere Gesetzesänderungen verabschiedet, die die Energiewende in Deutschland voranbringen sollen. So wurde unter anderem auch eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen, die zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Trotz massiver Einwände der Opposition haben sich die Rahmenbedingungen für die Photovoltaikvergütung im Vergleich zum Kabinettsbeschluss nicht wesentlich geändert. Die EEG-Novelle wird nun noch einmal im Bundesrat verhandelt, dass hier noch Änderungen eingebracht werden, gilt allerdings als unwahrscheinlich.

Wichtigste Eckpunkte der EEG-Novelle zur Photovoltaikförderung
Eine Zubaubegrenzung, wie von Teilen der CDU gefordert, wird es künftig nicht geben. Der atmende Deckel und die halbjährliche Degressionsanpassung bleiben dagegen bestehenden. Zum Jahresbeginn 2012 sollen die Fördertarife planmäßig um neun Prozent gekürzt werden, vorbehaltlich der bis zum 30. September installierten Gesamtleistung des Vorjahrs. Übersteigen die bis dahin registrierten Anlagen 3,5 Gigawatt (GW), erhöht sich der Prozentsatz um weitere drei Prozentpunkte. Mit jedem weiteren GW wird dann, bis zur Obergrenze von 7,5 GW, in 3 Prozentschritten gekürzt, bis zur maximalen Degression von zusätzlich 15 Prozent bei 7,5 GW installierter Gesamtleistung. Ziel der Tarifsenkungen ist es, die Höhe der Einspeisevergütung an die Technologie- und Fertigungsfortschritte anzupassen.

Liegt der Zubau unter 2,5 GW erfolgt eine Anpassung ab jeweils 0,5 GW um 2,5 Prozent nach unten. Bestehen bleibt auch die neu eingeführte Förderanpassung zur Jahresmitte bei Überschreitung des Wachstumskorridors. Diese wäre erstmalig zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Eine Absenkung fiel aber aus, da der Zubau Anfang 2011 hinter den Erwartungen zurückblieb. Der Bemessungszeitraum ändert sich künftig von drei Monaten auf sieben. So gelten die Monate Oktober des Vorjahres bis April des laufenden Jahres als neue Grundlage.

Die Eigenverbrauchsregelung, die eigentlich 2011 ausgelaufen wäre, wird zwar um zwei Jahre verlängert, aber auf Anlagen bis zu einer Größe von 100 KW beschränkt. Zudem müssen Anlagen mit einer Leistung zwischen 30 und 100 KW, die seit 2009 gebaut wurden, bis zum 1. Januar 2014 mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung gemäß §6 Abs.1 nachgerüstet werden. Betreiber kleinerer Anlagen haben die Wahl, die Einspeiseleistung bei 70 Prozent abzuregeln oder in das vereinfachte Einspeisemanagement einbezogen zu werden. Für die entgangenen Vergütungen soll es aber Entschädigungszahlungen geben.

Haben Sie weitere Fragen zum EEG oder den Photovoltaikmärkten, wenden Sie sich bitte an unsere Pressestelle.

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