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Die Kunst Gewünschtes durch ein S.M.A.R.T.es Ziel treffsicher zu erreichen

(PresseBox) (Stuttgart, )
Um ein Ziel wie auch die Strategie, erfolgsorientiert entwickeln zu können, muss man das Ergebnis klar vor Augen haben. Das vollendete Ziel ist das Ergebnis Ihres Handels. Genau dies bedarf einer Definition. Damit zweifelsfrei festgelegt werden kann, was das Ergebnis sein soll, empfehle ich die "SMART"-Regel anzuwenden. SMART ist - selbstverständlich - eine Abkürzung und bedeutet einerseits "klug" oder "clever" aus dem Englischen übersetzt. Andererseits ist diese Abkürzung auch eine Eselsbrücke für fünf wesentliche Eckpunkte. Diese helfen Ihnen, Ihr Ziel zu definieren.

- Der Buchstabe "S" steht für "spezifisch". Sie sollten sich einen konkreten Begriff ausdenken, Dabei sollten Sie sich einen konkreten Begriff ausdenken, der Ihr ganz persönliches Ziel am besten beschreibt. Das kann ein geschäftlicher Gewinn oder ein Gegenstand sein.

- Das "M" bedeutet "messbar". Der oben angesprochene Begriff, den Sie als Ergebnis deklariert haben, wird in eine konkrete Zahl umgesetzt. Durch die Bezifferung wird Ihr erreichtes Ergebnis abschließend messbar. Beispiele dafür sind ein Umsatz von 10 Millionen, den Sie in der bevorstehenden Verhandlung erreichen möchten, oder Sie möchten Ihr Personal von derzeit 10 auf 15 Mitarbeiter aufstocken.

- Buchstabe "A" kommt vom Wort "attraktiv". Ihr Ziel sollte für Sie attraktiv sein. Immerhin sollen und wollen Sie sich darum bemühen! Wenn Sie etwas nicht mögen, werden Sie es mit Sicherheit aus eigenem Antrieb kaum anstreben.

- "R" - damit ist "realistisch" gemeint. Ihr angestrebtes Ergebnis sollte realistisch und erreichbar sein. Sie können Verhandlungen - seien sie geschäftlich oder privat - nur dann überzeugend führen, wenn Sie sich wirklich sicher sind, dass Ihr Ziel erreichbar und tatsächlich umsetzbar ist. Das Gleiche gilt auch für die Strategie, mithilfe derer das Ziel erreicht werden soll. Wenn Sie Ihr Ziel als unrealistisch einschätzen oder Ihre Strategie für zweifelhaft halten, ist Ihre Verhandlung zum Scheitern verurteilt.

- Zum Schluss kommt der Buchstabe "T" für Terminierung. Ihr Ziel benötigt ein fixes Datum, wann Sie das Ergebnis geschafft haben wollen. Das Datum leitet gleichzeitig die Überprüfbarkeit ein.

Das angestrebte Vorhaben wird durch diese Punkte schon sehr genau definiert. Doch ich ergänze diese fünf Vorgaben um einen weiteren. Es ist der sogenannte "Öko"-Check. "Öko" steht hierbei nicht für Ökologie oder Umweltverträglichkeit. Vielmehr steht es für "Ökonomie", also die Wirtschaftlichkeit. Anders gesagt, es steht für eine Kosten-Nutzen-Gegenüberstellung. Diese darf bei keiner Ziel-Definition fehlen. Allzu leicht wird das übersehen.

Es ist die Betrachtung der "Risiken und Nebenwirkungen", die im Zusammenhang mit der Zielsetzung stehen. Das kann bei einer Beförderung, weniger Freizeit sein oder die mit dem Kauf eines Hauses verbundenen Nebenkosten. Diese "Kosten" wollen im Voraus bedacht werden, wenn das Ziel erreichbar oder lohnenswert erscheinen soll.

Es ist wichtig, neben dem angestrebten Ergebnis auch die Auswirkungen für das Umfeld zu bedenken!

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