Gegenstand des Verfahrens war insbesondere, ob zwei von drei betriebenen BHKW, die an gemeinsamen Fermentern angeschlossen sind, als rechtlich eigenständige Anlagen im Sinne des EEG zu betrachten sind.
Hierfür sprechen gemäß des aktuellen Votums physikalische Gründe bei der Errichtung des Satelliten. Dies kann z.B. die Erschließung einer neuen Wärmesenke gewesen sein, die mit einer alternativ zu errichtenden Wärmeleitung nur unter Inkaufnahme erheblicher finanzieller Verluste hätte realisiert werden können.
Zudem enthält das Votum eine hilfreiche Zusammenfassung und Bewertung der bisher zu diesem Thema ergangenen Rechtsprechung.
Weitere Details finden Sie auf der Webseite der Clearingstelle EEG. Dort ist auch das detaillierte Votum einsehen.