Die Direktvermarkter und technischen Betriebsführer fordern eine Ergänzung der Gesetzesbegründung in § 30, die klar stellt, dass bei der Einführung intelligenter Messsysteme die Anforderungen an eine wettbewerbliche Direktvermarktung erneuerbarer Energien und KWK-Anlagen sowie sonstige Vermarktung von Flexibilitäten gewährleistet werden. Zudem müssen die Direktvermarktungsunternehmen bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien zwingend eingebunden werden. www.energy2market.de
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Die e2m und andere Direktvermarkter fordern Berücksichtigung einheitlicher Kommunikations- und Steuerungstechnik
Die Direktvermarkter und technischen Betriebsführer fordern eine Ergänzung der Gesetzesbegründung in § 30, die klar stellt, dass bei der Einführung intelligenter Messsysteme die Anforderungen an eine wettbewerbliche Direktvermarktung erneuerbarer Energien und KWK-Anlagen sowie sonstige Vermarktung von Flexibilitäten gewährleistet werden. Zudem müssen die Direktvermarktungsunternehmen bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien zwingend eingebunden werden. www.energy2market.de