Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 958048

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Deutschland http://www.ecovis.com
Ansprechpartner:in Frau Gudrun Bergdolt +49 89 5898266

Grenzüberschreitende Steuergestaltung - Prüfung der Besteuerung von Auslandsbeziehungen wird immer relevanter

(PresseBox) (Berlin, )
Hintergrund - EU-Richtlinie zur Meldepflicht bestimmter steuerlicher Gestaltungen

Am 25.Juni 2018 ist die EU-Richtlinie 2018/822 bezüglich des verpflichtenden auto-matischen Informationsaustausches im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen in Kraft getreten.

Diese Richtlinie dient der Aufdeckung aggressiver Steuergestaltungen und ist durch die EU-Mitgliedstaaten bis spätestens zum 31. Dezember 2019 in nationales Recht umzusetzen.

In Deutschland wird derzeit ein Gesetzesentwurf diskutiert, der nicht nur die Melde-pflicht für grenzüberschreitende, sondern auch für rein innerstaatliche Steuergestal-tungen vorsieht. Nach dem Inhalt dieses Referentenentwurfes werden z.B. der geziel-te Erwerb von Verlustgesellschaften, bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen zwischen verbundenen Unternehmen, Gestaltungen unter Umgehung der Regelun-gen zum automatischen Informationsaustausch und auch Gestaltungen mit rechtlich oder wirtschaftlich intransparenten Eigentumsverhältnissen u.a. als meldepflichtige Vorgänge definiert.

Steuerhinterziehung durch Nutzung von Briefkastenfirmen

Insofern ist eine weitere Verschärfung der Gesetzeslage zu erwarten, die sich einreiht in z.B. die bereits etablierte strafrechtliche Sanktionierung der Verwendung sogenann-ter Briefkastenfirmen. Nach § 370 Abgabenordnung wird mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bestraft, wer Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt indem er eine Drittstaat-Gesellschaft, auf die er alleine oder zusammen mit naheste-henden Personen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmen-den Einfluss ausüben kann, zur Verschleierung steuerlich erheblicher Tatsachen nutzt.

Steuerliche Unterscheidung bei ausländischen Familienstiftungen

Auch die Überprüfung der Vermögensanlage in sogenannten ausländischen Famili-enstiftungen gewinnt in diesem Zusammenhang wieder neu an Bedeutung. Gemäß § 15 Außensteuergesetz werden Vermögen und Einkünfte einer Familienstiftung, die Geschäftsleitung und Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, dem Stifter oder den bezugs- oder anfallsberechtigten Personen zugerechnet und sind in Deutschland der Einkommensbesteuerung zu unterwerfen (transparente Familienstif-tung). Eine solche Vermögens- und Einkünftezuweisung für steuerliche Zwecke un-terbleibt nur dann, wenn u.a. nachgewiesen wird, dass das Stiftungsvermögen der Verfügungsmacht des Stifters oder den bezugs- oder anfallsberechtigten Personen rechtlich und tatsächlich entzogen ist (§ 15 Abs. 6 Außensteuergesetz – intransparen-te Familienstiftung). Bei der Nutzung einer transparenten Familienstiftung unterstellt die deutsche Finanzverwaltung zudem regelmäßig ein bewusst strafbares Verhalten, da es jedem Steuerpflichtigen zumindest naheliegend sein muss, dass sich durch die Verwendung einer solchen Steuergestaltung sehr wohl Auswirkungen auf die inlän-dische Besteuerung ergeben können.

Die Prüfung derartiger Familienstiftungen und grenzüberschreitende Gestaltungen vornehmlich nach Liechtensteinischem Recht gehören zum Berufsalltag der ECOVIS-Kollegen aus Liechtenstein und Deutschland, die gerne unter den nachfolgenden Kontaktdaten für Fragen hierzu zur Verfügung stehen:

Autoren

Alexander Littich LL.M., lawyer, tax lawyer, specialist in criminal law, ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landshut, Germany
Dr. Janika Sievert LL.M. Eur., lawyer, tax lawyer, specialist in criminal law, ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landshut, Germany
Thomas Hosp LL.M., auditor and tax advisor, ECOVIS Kanzlei Magister Thomas Hosp, Schaan, Liechtenstein

Website Promotion

Website Promotion

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 6.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 70 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.

Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.