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Wie Auszubildende ihre steuerlichen Optionen optimal nutzen

Die Kosten einer Ausbildung können als Werbungskosten/Betriebsausgaben oder gar als Sonderausgaben steuergünstig abgerechnet werden.

(PresseBox) (Berlin, )
Der Kostenaufwand für ein Studium oder eine sonstige Berufsausbildung ist nicht zu unterschätzen. Für die Miete am Studienort, für Hochschulgebühren, Computer oder Fachbücher können im Laufe der Jahre hohe Summen im fünfstelligen Bereich zusammenkommen. Da lohnt es sich durchaus, die entsprechenden Belege systematisch zu sammeln, um die Aufwendungen von der Steuer abzusetzen.

1 Wer direkt im Anschluss an die Schule die Uni besucht, kann 2012 seine Aufwendungen nur als Sonderausgaben absetzen, und zwar bis zu 6.000 Euro – in den Vorjahren sogar nur bis 4.000 Euro im Jahr. So will es der Gesetzgeber. Erzielt ein Student allerdings keine positiven Einkünfte, geht der Sonderausgabenabzug im selben Jahr ins Leere. Steuerlich besser wäre der Werbungskostenabzug. Denn dabei werden die Aufwendungen, die die Einkünfte übersteigen, als Verlust festgestellt. Das mindert die Steuerlast in den Jahren, in denen der Student „richtig Geld“ verdient. Ob die Auffassung des Gesetzgebers korrekt ist, hat aktuell der Bundesfinanzhof zu entscheiden (Az. VI R 8/12). Betroffene sollten daher bei Abgabe ihrer Steuererklärung ihre Aufwendungen als Werbungskosten deklarieren und sich auf das Verfahren beziehen.

2 Wer bereits eine berufliche Ausbildung abgeschlossen hat und sich dann für ein Studium entscheidet, kann die Aufwendungen den Werbungskosten zurechnen, wenn er später mit dem erworbenen Wissen im Inland Einkünfte erzielt.

3 Wer erstmals einen Beruf erlernt und dies im Rahmen eines Dienstverhältnisses tut, dem steht ebenfalls der Werbungskostenabzug offen. Außerhalb eines Dienstverhältnisses gilt jedoch nur der begrenzte Sonderausgabenabzug.

4 Wer sich in seinem erlernten und ausgeübten Beruf fortbildet, profitiert auch vom Werbungskostenabzug. Wer sich aus privatem Interesse fortbildet, geht in der Regel leer aus.


Worüber wir reden sollten
•Inwieweit lassen sich Aufwendungen für die eigene Aus- oder Weiterbildung rückwirkend von der Steuer absetzen?
•Wie kann man ein berufsbegleitendes Erststudium steuerlich geltend machen?
•Welche Auswirkungen hat eine spätere Auslandstätigkeit für die steuerliche Zuordnung des Aufwands für die eigene Ausbildung?
•Unter welchen Voraussetzungen sind Wohnungsmieten am Ausbildungs- oder Studienort absetzbar? Wer muss dabei den Mietvertrag unterzeichnen?
•Kann man die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Universität oder einer anderen Ausbildungsstätte von der Steuer absetzen?

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ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.800 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gesichert, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.

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