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Wer für zwei Fachgebiete zugelassen ist, darf auch auf beiden abrechnen

(PresseBox) (Berlin, )
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 11. Mai 2011 (Aktenzeichen: B 6 KA 2/10 R) eine Abrechnungsbestimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen für rechtswidrig erklärt, nach der Ordinationsleistungen in allen Behandlungsfällen eines Arztes in der Fachrichtung abzurechnen sind, für die er seine Abrechnungsnummer zugewiesen bekommen hat.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hatte die Leistungen einer Augenärztin, die zugleich als Fachärztin für Neurologie zugelassen ist, auch dann nach ihrem Tätigkeitsschwerpunkt Augenheilkunde vergütet, wenn sie ausschließlich neurologisch tätig war. Das BSG sieht hier, wie die Vorinstanzen auch, eine Überschreitung des Gestaltungsspielraums, den die Beschlüsse des gemeinsamen Bewertungsausschusses der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen den regionalen Organisationen lassen. Aus den von der KV angeführten Gesichtspunkten der Verwaltungsvereinfachung, der Praktikabilität und der Vorbeugung gegen mehrfache Abrechnung von Ordinationskomplexen leite sich nicht das Recht ab, die Abrechnung ärztlicher Leistungen aus allen Fachgebieten zu beschneiden. Derartige Pauschalierungen und Schematisierungen vorzunehmen sowie Doppelabrechnungen und Abrechnungsoptimierungen entgegenzuwirken sei den Normgebern auf Bundesebene, also insbesondere dem Bewertungsausschuss, vorbehalten.

Fazit:
Betroffene Ärztinnen und Ärzte sollten nicht vergessen, gegen ihre Honorarbescheide fristgerecht Widerspruch einzulegen. Ihre Ecovis-Berater stehen
Ihnen gerne kompetent zur Seite.

Autor: Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München
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Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Ärzte, Gemeinschaftspraxen sowie Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Pflegeheime und Apotheken sind unter den von Ecovis beratenen Branchen stark vertreten. Über 2.000 Unternehmen aus dem Bereich Gesundheit/Medizin zählen zu den Mandanten von Ecovis. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten.
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