Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 950235

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Deutschland http://www.ecovis.com
Ansprechpartner:in Frau Gudrun Bergdolt +49 89 5898266

Wann Sie die Anlage KAP ausfüllen sollten oder es sogar müssen

(PresseBox) (Berlin, )
Ist mit der Abgeltungssteuer nicht schon alles abgegolten? Nicht unbedingt. Dafür gibt es bei der Einkommensteuerklärung die Anlage KAP. Wann Sie ausfüllen sollten oder es sogar müssen, erklärt Ecovis-Steuerberater Thomas Schnellhammer in Passau.

Wann Sie Kapitalerträge angeben sollten

Ist mit der Abgeltungsteuer wirklich alles erledigt? „Nicht immer“, sagt Ecovis-Steuerberater Thomas Schnellhammer. Seiner Meinung nach lässt sich mit dem Ausfüllen der Anlage KAP Steuern sparen. Zum Beispiel, wenn der Sparerfreibetrag noch nicht vollständig ausgenutzt ist. Ledige haben einen Sparerfreibetrag von 801 Euro; bis zu diesem Betrag sind Kapitalerträge steuerfrei. Bei Verheirateten liegt er bei 1.602 Euro. „Sind die Freistellungsaufträge bei unterschiedlichen Banken falsch verteilt, dann lohnt sich das Ausfüllen der Anlage KAP“, berichtet Schnellhammer aus seiner Erfahrung als Steuerberater. Wer seine Freistellungsaufträge bei unterschiedlichen Banken grundsätzlich richtig verteilt, kann sich diese Arbeit sparen.

Der zweite Fall, bei dem sich das Ausfüllen der Anlage KAP lohnt: Wenn der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt. „Arbeitet jemand nicht mehr Vollzeit, sondern Teilzeit, verringert sich sein Einkommen. Es kann schnell passieren, dass dann der Grenzsteuersatz fällt“, so Schnellhammer. Liegt er unter 25 Prozent, lohnt es sich, wenn der Steuerpflichtige die Kapitalerträge detailliert angibt. Versteuert er die Kapitalerträge, die über dem Freibetrag liegen, mit seinem niedrigeren Steuersatz spart er somit Steuern.

Wann Sie Kapitalerträge angeben müssen

In einigen Fällen müssen Steuerpflichtige sogar die Anlage KAP ausfüllen und ihre Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Zum Beispiel für Angehörigendarlehen oder Darlehen gegenüber der eigenen Gesellschaft, für die keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. „Wer meint, dass er vor dem Finanzamt seine Einnahmen verheimlichen kann, damit sie steuerfrei bleiben, irrt. Spätestens, wenn der Darlehensnehmer die Zinsen in seiner Steuererklärung als Aufwand angibt, weiß das Finanzamt Bescheid“, warnt Thomas Schnellhammer. Und das ist Steuerhinterziehung.

Wie lange es die Kapitalertragsteuer überhaupt noch in der heutigen Form gibt, steht in den Sternen. Denn heute tauschen Kreditinstitute und Finanzbehörden bereits im großen Stil auch grenzüberschreitend Daten aus. „Für den Gesetzgeber gibt es daher eigentlich keinen Grund mehr, mit der günstigen Kapitalertragsteuer von 25 Prozent der Steuervermeidung entgegenzuwirken“, sagt Ecovis-Steuerexperte Schnellhammer. Ecovis wird Sie darüber auf dem Laufenden halten.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.