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Steuern sparen leicht gemacht- Noch vor der Anschaffung richtig sparen!

Berlin, 30.04.2012: Richtiges Planen bei Investitionen kann sich auszahlen. Durch den Investitionsabzugsbetrag, Nachfolger der Ansparabschreibung, können Sie schon vorher Steuern sparen.

(PresseBox) (Berlin, )
Für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens können Steuerpflichtige bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen. Voraussetzung dafür ist, dass das Betriebsvermögen bei bilanzierenden Unternehmen nicht höher als 235.000 Euro und bei Unternehmern, die – wie etwa Ärzte – ihren Gewinn per Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, nicht größer als 100.000 Euro vor Abzug eines Abzugsbetrags ist. Ein Abzugsbetrag kann auch gebildet werden, wenn ein Verlust vorliegt und dieser dadurch größer wird. Ist zum Beispiel geplant, ein neues bewegliches Wirtschaftsgut für rund 25.000 Euro anzuschaffen, dann kann ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) in Höhe von maximal 10.000 Euro gewinnmindernd gebildet werden. Danach muss die Investition innerhalb von drei Jahren getätigt werden.

Außerdem muss das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung und im darauffolgenden Jahr (fast) ausschließlich in einer inländischen Betriebsstätte eingesetzt werden. Ferner muss es zu mehr als 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Zum Problem wird das indes, wenn Einzelunternehmen oder Personengesellschaften den IAB für einen Pkw in Anspruch nehmen wollen. Denn der Nachweis per Fahrtenbuch ist schwierig, und die unterstellte 1-Prozent-Regel durch die Finanzverwaltung ergibt nur eine betriebliche Nutzung von 88 Prozent jährlich. Eine Vermietung oder Nutzungsüberlassung ist schädlich.

Im Jahr der Anschaffung des Wirtschaftsgutes ist der Abzugsbetrag gewinnerhöhend aufzulösen. Dabei sollte man die rechnerisch günstigere der beiden möglichen Alternativen wählen (siehe Tabelle). Im Rahmen der IAB-Bildung hat der Unternehmer das Wirtschaftsgut seiner Funktion nach und die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten dem Finanzamt mitzuteilen. In der Praxis hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Unternehmer bei Nachfragen seine Investitionsabsicht mit Angeboten, Prospekten oder im Rahmen eines Businessplans glaubhaft machen kann. Wird das Wirtschaftsgut nicht innerhalb von drei Jahren angeschafft oder die Investitionsabsicht aufgegeben, dann ist der im Jahr der IAB-Bildung geminderte Gewinn rückwirkend entsprechend zu erhöhen. In der Praxis ist dem Finanzamt mitzuteilen, dass keine Investition erfolgte. Es erlässt dann einen geänderten Bescheid mit den entsprechenden Nachzahlungen inklusive der bis dahin gesetzlich entstandenen Zinsen.

PRAXISTIPP:
Sprechen Sie Ihre Investitionsabsicht mit Ihrem Steuerberater frühzeitig durch und lassen Sie sich alle für Sie möglichen Alternativen vorrechnen, damit Sie über alle Chancen und Risiken informiert sind und die für Sie günstigste Variante wählen können.

Autorin: Kathrin Witschel, Steuerberaterin bei Ecovis in Chemnitz, kathrin.witschel@ecovis.com
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Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familien¬unternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten. Die ECOVIS Akademie ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
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