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Solardachpflicht bei Neubauten und Dachsanierungen

(PresseBox) (Berlin, )
Dem Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung lässt sich entnehmen, dass besonders im gewerblichen Bereich, „alle geeigneten Dachflächen (…) künftig für die Solarenergie genutzt werden“ sollen. Auch dies folgt dem Ziel, die Geschwindigkeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu verdreifachen.

Einige Bundesländer haben in Sachen Solarpflicht noch Aufholbedarf

Im sächsischen Energie- und Klimaprogramm aus dem Jahr 2021 besteht demnach lediglich die Prüfung dieser Verpflichtung. Es ist anzunehmen, dass besonders öffentliche Gebäude des Freistaats sowie gewerbliche Immobilien berücksichtigt werden, während für Privathäuser vorerst keine Solarpflicht vorgesehen ist.

In Sachsen-Anhalt gibt es noch keine finale Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen. Da das Land bis spätestens 2035 klimaneutral wirtschaften soll, ist jedoch mit einer verbindlichen Solarpflicht bei Neubauten und Dachsanierungen zu rechnen.

Auch das Saarland, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben sich bisher noch nicht verbindlich zu Plänen hinsichtlich einer Installationsverpflichtung geäußert.

 
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