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Scheinselbstständigkeit: Auftrag oder Arbeitsvertrag?

Verträge mit freien Mitarbeitern bergen für Unternehmer im Fall einer Scheinselbstständigkeit erhebliche finanzielle und sogar strafrechtliche Risiken.

(PresseBox) (Berlin, )
Zwischen Schein und Sein existiert oft nur ein schmaler Grat. Ist die Honorarkraft, die auf Stundenbasis im Büro ihres Auftraggebers arbeitet, wirklich selbstständig? Ist der als Subunternehmer arbeitende Auslieferungsfahrer, der nicht über ein eigenes Auto verfügt, tatsächlich ein Unternehmer? Genaues Hinsehen lohnt sich, denn eine falsche Einschätzung kann für den Auftraggeber mit erheblichen Risiken verbunden sein. „Die weitreichenden wirtschaftlichen und möglichen strafrechtlichen Folgen der Scheinselbstständigkeit sind den Beteiligten in der Praxis nur selten bewusst“, warnt Helmut Fritzsch, Steuerberater bei Ecovis.


Freie Mitarbeiter oder Honorarkräfte werden in den unterschiedlichsten Branchen beschäftigt. Grundsätzlich lässt sich eine selbstständige Tätigkeit an Kriterien wie dem Unternehmerrisiko, einer eigenen Betriebsstätte und der weitgehend freien Gestaltung der Tätigkeit festmachen. Weisungsbefugnisse und die Arbeit in den Räumen des Auftraggebers sprechen dagegen eher für ein Beschäftigungsverhältnis. Entscheidend aber ist letztlich das vom Vertragsverhältnis und dessen Umsetzung geprägte Gesamtbild. „Im Zweifel auf der sicheren Seite ist der Auftraggeber, wenn er den Status seines Vertragspartners bereits im Vorfeld der Zusammenarbeit bei der Deutschen Rentenversicherung Bund klären lässt“, sagt Marcus Bodem, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Ecovis.


Fehler führen zu Haftungsrisiken
Die Prüfung lohnt sich allemal. Zwar winken bei der Beschäftigung freier Mitarbeiter Vorteile wie die Sozialversicherungsfreiheit und nicht anfallende Zahlungen bei Urlaub und Krankheit. „Andererseits aber drohen im Fall der Falscheinschätzung die Haftung für nicht abgeführte Steuern samt Säumniszuschlägen, die nachträgliche Abführung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung und sogar Strafverfahren“, warnt Ecovis-Steuerberater Fritzsch. Schon die versäumte Anmeldung eines nur scheinbar freien Mitarbeiters zur Sozialversicherung oder nicht abgeführte Steuern legen möglicherweise ein illegales Beschäftigungsverhältnis nahe, das erhebliche Risiken birgt. So kann das Finanzamt den Auftraggeber bis zur Grenze der Festsetzungsverjährung von in der Regel vier Jahren für die abzuführende Lohnsteuer haftbar machen. Ebenso drohen Strafen und Nachzahlungen, wenn der Auftraggeber die Umsatzsteuer des Scheinselbstständigen als Vorsteuer geltend gemacht hat. Die Beteiligten müssen auf jeden Fall damit rechnen, dass solche Beschäftigungsverhältnisse hinterfragt werden. „Dies kann anlässlich regelmäßiger Prüfungen durch die Zollbehörden oder spätestens bei einer Betriebsprüfung der Fall sein“, sagt Bodem.


Verschiedene Optionen prüfen
Der Ecovis-Experte rät dazu, schon im Vorfeld der Beschäftigung die Statusklärung durch die Deutsche Rentenversicherung zu beantragen und die Frage der Weisungsabhängigkeit zu klären. „In einigen Fällen wird sich – gegebenenfalls befristet mit einer Probezeit – eher die normale Beschäf­tigung als Arbeitnehmer, die Aufnahme als Gesellschafter auf Probe oder die geringfügige Beschäftigung empfehlen“, so Bodem.


Worüber wir reden sollten
• Welche Vorteile bringt Ihrem Unternehmen die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern oder Honorarkräften?
• Lässt das Vertragsverhältnis Rückschlüsse auf eine mögliche Scheinselbstständigkeit zu?
• Wie lässt sich im Fall einer Fehlbeurteilung der potenzielle Schaden aus Verträgen mit freien Mitarbeitern begrenzen?

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familien¬unternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten. Die ECOVIS Akademie ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
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