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Nichts geht mehr – ohne Eintrag

(PresseBox) (München, )
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun wollen, können diesen steuer- und sozialversicherungsfreie Extras zukommen lassen. Aber: Die Sozialversicherungsfreiheit kann seit April 2015 nur noch dann in Anspruch genommen werden, wenn diese mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum umgesetzt worden ist.

Im Rahmen des 5. Sozialgesetzbuch (SGB) IV-Änderungsgesetzes wurde auch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geändert. Zuwendungen wie Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten oder zu Fahrtkosten, Warengutscheine oder Beihilfen und Unterstützungen sogar bis 600 Euro pro Jahr als Notstandsbeihilfen sind ein gutes Instrument zur Mitarbeitermotivation und –bindung. „Diese zusätzlich zum Lohn oder Gehalt an Mitarbeiter ausgezahlten Beträge, sind für den Arbeitgeber jedoch nur dann sozialversicherungsfrei, wenn die Höhe und Art der Zuwendung auf dem Gehaltszettel angegeben ist“, sagt Rainer Sievert, Steuerberater bei Ecovis in Lichtenfels.

Unternehmer sollten noch vor Ende des Jahres nachprüfen, ob die zusätzlich zum Gehalt gezahlten Zuwendungen korrekt auf der monatlichen Abrechnung für den Mitarbeiter aufgeführt sind. Andernfalls sollten sie sich Gedanken machen und entsprechenden Rat einholen, wie die neue Regelung künftig lückenlos umgesetzt werden kann.

Alles rund um steuerfreie Arbeitgeberleistungen lesen Sie auch in der Broschüre „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, Download unter www.ecovis.com/steuerfrei.

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.500 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen. Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.

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