Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 495679

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Deutschland http://www.ecovis.com
Ansprechpartner:in Herr Ulf Hausmann +49 30 31000854

Neue Regelung der Umsatzsteuer- Wie der Fiskus nun von der Übertragung des Patientenstamms profitiert

Berlin, 26.04.2012: Die bis dato umsatzsteuerbefreite Veräußerung des Patientenstamms als Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter, wird nunmehr als umsatzsteuerpflichtig eingestuft- So entschied der Europäische Gerichtshof .

(PresseBox) (Berlin, )
Die Umsatzsteuer war eine Steuerart, von der Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen in der Regel nicht betroffen waren, da Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.

Von der Umsatzsteuerbefreiung ist nicht nur die Heilbehandlung erfasst, sondern auch der Verkauf von Gegenständen, die zur Heilbehandlung verwendet werden, zum Beispiel Untersuchungsgeräte. Hier begünstigt den Arzt oder Zahnarzt die Ausnahmeregelung des §4 Nr. 28 UStG, wonach Lieferungen von Gegenständen, die der Unternehmer ausschließlich für seine umsatzsteuerbefreite Tätigkeit verwendet hat, nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

Umsatzsteuerbefreit war aber bisher nicht nur der Verkauf von Gegenständen, sondern auch die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter, also im Fall von (Zahn-)Arztpraxen die Veräußerung des Patientenstamms, weil die Finanzverwaltung die Übertragung des Patientenstamms als eine „Lieferung“ im Sinne von § 4 Nr. 28 UStG einordnete. Aufgrund der EuGH-Entscheidung (Az. C-242/08 vom 22.10.2009) vertreten die Obersten Finanzbehörden der Länder die Auffassung, dass die Übertragung von immateriellen Wirtschaftsgütern nicht mehr als „Lieferung“, sondern als „sonstige Leistung“ einzuordnen sei.

Dies hat zur Folge, dass die Ausnahmeregelung des § 4 Nr. 28 UStG für die Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter nicht mehr gilt und nunmehr Umsatzsteuer auf den Verkaufserlös für den Patientenstamm zu entrichten ist. Der Umsatzsteuersatz beträgt derzeit 19 Prozent und kann deshalb zu einer nicht unbeachtlichen Forderung des Finanzamts führen.
Vorsicht ist daher in folgenden Konstellationen geboten:

• Teilpraxisveräußerung: Ein Arzt verzichtet auf seine halbe Zulassung, um mit einem weiteren Arzt eine Gemeinschaftspraxis zu gründen, und erhält hierfür eine Zahlung.
• Übertragung des Patientenstamms ohne Veräußerung der materiellen Wirtschaftsgüter (Praxiseinrichtung):
• Ein Arzt veräußert seinen vertragsärztlichen Patientenstamm, überträgt seine Zulassung auf einen Nachfolger und führt seine Praxis rein privatärztlich fort.
• Ein niedergelassener Arzt verzichtet auf seine Zulassung, um bei einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder einem anderen Arzt als angestellter Arzt tätig zu werden.
• Die Praxis nebst Einrichtung wird von dem MVZ bzw. anstellenden Arzt nicht mit übernommen.
• Umwandlung (und Ausschreibung) einer Arztstelle, soweit mit der Übertragung der Zulassung nicht ein selbstständiger Praxisteil veräußert wird.

Nach wie vor unproblematisch sind Konstellationen, in denen die gesamte Praxis – also alle materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter – veräußert wird.

FAZIT:
Lassen Sie im Vorfeld überprüfen, ob Ihr geplantes Projekt der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Dies kann durch eine vorausschauende Planung vermieden werden. Ist eine abweichende Gestaltung im Einzelfall nicht möglich, sollte die Umsatzsteuer im Kaufpreis berücksichtigt werden, sodass nicht der Verkäufer allein damit belastet wird.“

Autorin: Judith Mußelmann, Rechtsanwältin bei Ecovis in Regensburg, judith.musselmann@ecovis.com
http://www.ecovis.com/...

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familien¬unternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten. Die ECOVIS Akademie ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
www.ecovis.com

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.