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Kürzere Kündigungsfristen bei Insolvenz: Das erlaubt das Arbeitsrecht

Eine Insolvenz ist eine bittere Erfahrung für Unternehmer und Mitarbeiter / Aber auch eine Chance für eine personalwirtschaftliche Restrukturierung

(PresseBox) (Berlin, )
Die Zahl der Insolvenzen wird wegen der Corona-Krise steigen. Das bedeutet: Nicht nur Unternehmern, sondern auch ihren Beschäftigten droht der Verlust der Existenzgrundlage. Es gilt nun, mögliche Sanierungsansätze zu nutzen. Das Insolvenzverfahren bietet hierfür gute arbeitsrechtliche Instrumente; so beträgt zum Beispiel die Kündigungsfrist in der Insolvenz maximal drei Monate.

Insolvenz als Chance verstehen
Die Insolvenz verschafft dem Unternehmen neuen Handlungsspielraum. „Die Geschäftsleitung hat die Möglichkeit, erforderliche Personalmaßnahmen nun kostengünstig durchzusetzen“, sagt Michael Busching, Rechtsanwalt bei Ecovis in Rostock.

Gibt es einen Betriebsrat, ist dieser zu beteiligen. „Die Insolvenz in Eigenverwaltung schafft dabei das größte Vertrauen bei den Arbeitnehmern“, ergänzt der Hamburger Ecovis-Rechtsanwalt Nils Krause. Keine Sorgen müssen sich Unternehmer um die Betriebsrentner machen. Denn hier springt der Pensions-Sicherungs-Verein als kollektive Sicherungseinrichtung ein.

Insolvenzgeld nutzen
Die Arbeitnehmer erhalten Insolvenzgeld für den Lohn, der für die letzten drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aussteht. Dieser Anspruch, der erst mit der eigentlichen Insolvenzeröffnung entsteht, kann aber vom Unternehmen unmittelbar nach dem Insolvenzantrag, zum Beispiel im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren, vorfinanziert werden. Die gewonnene Liquidität hilft, die Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen. Dieses Instrument sollte genutzt werden. „Hier arbeiten wir regelmäßig mit verschiedenen Banken zusammen“, sagt Busching.

Krause warnt Unternehmer davor, bei Schwierigkeiten zu lange zu warten. Er empfiehlt, sich rechtzeitig insolvenzrechtlich beraten zu lassen. „Eine mögliche Insolvenzverschleppung ist riskant. Denn der Arbeitgeber ist zivil- und strafrechtlich haftbar.“ Ein frühzeitig beantragtes Insolvenzverfahren hat für Unternehmer Vorteile. „Eine Sanierung ist dann einfacher, weil es leichter ist, Personal abzubauen, und Abfindungszahlungen begrenzt werden. Denn diese Ansprüche aus dem Insolvenzsozialplan sind auf zweieinhalb Monatsgehälter und ein Drittel der Masse begrenzt“, weiß Busching

Themen-Tipp
Sie möchten sich mit dem Thema Insolvenz auseinandersetzen? Hier erfahren Sie mehr darüber https://de.ecovis.com/aktuelles/insolvenz-wegen-corona-chance-fuer-unternehmer/

Michael Busching, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht bei Ecovis in Rostock
Nils Krause, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht bei Ecovis in Hamburg

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. In über 100 deutschen Büros arbeiten fast 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weltweit sind es fast 8.500 in nahezu 80 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.

Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

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