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Kuckucksei aus Luxemburg

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Umsatzsteuer auf Gutscheine benachteiligt Anbieter von Waren, die dem ermäßigten Satz unterliegen.

(PresseBox) (Berlin, )
Bis zum 29. Juli 2010 war alles so einfach: Gab ein Einzelhändler Geschenk- und andere Einkaufsgutscheine gegen Zahlung des aufgedruckten Geldbetrags aus, wurde Umsatzsteuer erst fällig, wenn der Gutschein eingelöst wurde. Dann galt der Mehrwertsteuersatz für die jeweilige Warengruppe, zum Beispiel für Elektroartikel 19 Prozent, für Lebensmittel nur sieben Prozent. Den entsprechenden Betrag musste der Händler auf dem Beleg ausweisen und ans Finanzamt abführen – bei einem Gutschein über 40 Euro also 2,62 Euro (sieben Prozent auf den Nettowarenwert von 37,38 Euro). Erwerb und Weiterverkauf des Gutscheins blieben umsatzsteuerfrei. Denn es handelte sich ja, so die herrschende Meinung, beim Wertgutschein bloß um eine Art Zahlungsmittel. Inzwischen ist die Umsatzbesteuerung von Gutscheinen ein kompliziertes Problem. Schuld daran ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli 2010 im Fall des englischen Pharmakonzerns Astra Zeneca (Az. Rs. C-40/09). Nach Auffassung der Richter stellt schon die Ausgabe des Gutscheins eine eigenständige Leistung dar. Und zwar eine Dienstleistung, weil damit ein zukünftiges Recht an den später zu erwerbenden Leistungen verliehen werde. „Das gilt nicht nur für Wert-, sondern auch für Warengutscheine, bei denen die später zu erwerbende Leistung – zum Beispiel ein Buch – vorbestimmt ist“, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Antje Ruthenberg.

Wann ist die Umsatzsteuer fällig?
Die Ausgabe eines Gutscheins gegen Entgelt ist daher als sonstige Leistung mit 19 Prozent zu versteuern. Bei einem Gutscheinwert von 40 Eurowerden also 6,39 Euro Mehrwertsteuer fällig. Andererseits kann ein umsatzsteuerpflichtiger Erwerber Vorsteuerabzug in dieser Höhe geltend machen. Damit stellt sich die Frage, ob bei der Einlösung des Gutscheins noch einmal Mehrwertsteuer auf die eingetauschten Waren fällig wird. „Das würde zu einer Doppelbesteuerung beim Händler führen, die auch der EuGH nicht will“, so Ecovis-Steuerberater Helmut Fritzsch. In der „Umsatzsteuer-Rundschau“, folgert Professor Dr. Hans Nieskens daher, dass der Händler nur bei der Ausgabe des Gutscheins 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnen und für den entsprechenden Voranmeldungszeitraum abführen muss. Die Einlösung des Gutscheins löst keine weitere Umsatzsteuer aus. „Das bedeutet aber”, so Fritzsch, „dass der ermäßigte Satz von sieben Prozent nicht zur Geltung kommt – zulasten der Marge.“ Derzeit klären die deutschen Finanzverwaltungsexperten unter Einbeziehung der EU-Ebenen die Folgen des Urteils. Bis dahin soll nach der bisherigen Besteuerungspraxis
verfahren werden.

Worüber wir reden sollten

” Wie soll ich mich bis zur Klärung durch die deutsche Finanzverwaltung bei der Aus- bzw. Weitergabe von Gutscheinen gegen Entgelt verhalten?

” Wie bemisst sich die Umsatzsteuer auf die Zuzahlung, wenn der Wert der Waren, die der Einlöser des Gutscheins erwirbt, dessen Wert übersteigt?

” Gibt es Möglichkeiten, die Umsatzsteuer bei Gutscheinaus- oder –weitergabe durch spezielle Vertragsgestaltungen zu vermeiden, sodass nur die für den Warenerwerb geltende Mehrwertsteuer fällig wird?"

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familien¬unternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten. Die ECOVIS Akademie ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
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