Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1004132

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Deutschland http://www.ecovis.com
Ansprechpartner:in Frau Gudrun Bergdolt +49 89 5898266

Konzernrechnungslegung: Neue Vorschriften in Sicht

(PresseBox) (Berlin, )
Der Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) hat eine Vielzahl von Änderungen verabschiedet. Für Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2019 werden diese spürbar.

Der DRSC hat verschiedene Rechnungslegungsstandards (DRS) verabschiedet, die sich auf Konzernabschlüsse nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) für die Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2019 auswirken können.

DRS 18 am stärksten betroffen

Der DRSC hat Ende 2019 den Entwurf des Änderungsstandards Nr. 11 zu Änderungen des DRS 18 „Latente Steuern“ veröffentlicht (E-DRÄS 11). Die neuen Regeln gelten für Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2020. Jedoch wird eine frühere Anwendung empfohlen. Die Änderungen an DRS 18 betreffen insbesondere diese Themenkreise:
  • Bilanzierung von latenten Steuern für Buchwertdifferenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes (GoFW) auch bei der Equity-Methode (Soll-Anwendung);
  • Ansatz von latenten Steuern auf Buchwertdifferenzen beim GoFW oder bei einem passiven Unterschiedsbetrag im Rahmen der Folgebewertung, soweit sie auf temporären Differenzen beruhen, die auf einen steuerlich abzugsfähigen GoFW oder einen steuerlich zu berücksichtigenden passiven Unterschiedsbetrag zurückzuführen sind;
  • Übernahme bestehender Regelungen aus dem DRS 25 „Währungsumrechnung“ zu latenten Steuern;
  • Anwendung der Regelungen von „Outside Basis Differences“, also der Differenz zwischen dem Nettovermögen einer Gesellschaft und dem Beteiligungsbuchwert des Mutterunternehmens auf Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten;
  • Klarstellung für die verpflichtende Angabe von latenten Steuersalden und der im Laufe des Geschäftsjahrs erfolgten Änderungen der Salden nur bei Ansatz von Steuerschulden aufgrund eines Passivüberhangs (Einzelabschluss) oder aus Konsolidierungsmaßnahmen (Konzernabschluss);
  • Aufhebung der Regelungen zu quantitativen Angaben zu nicht angesetzten aktiven latenten Steuern, ungenutzten Verlustvorträgen und ungenutzten Steuergutschriften;
  • Aufhebung der Pflicht zur Erstellung einer Überleitungsrechnung.

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 7.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 75 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.

Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.