Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 509894

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Deutschland http://www.ecovis.com
Ansprechpartner:in Herr Ulf Hausmann +49 30 31000854

Kein Investitionsabzugsbetrag (IAB) für Softwarekauf

(PresseBox) (Berlin, )
Die obersten Finanzrichter in München haben entschieden, dass Software jeglicher Art ein immaterielles und damit unbewegliches Wirtschaftsgut sei. Dies gilt auch dann, wenn es sich um Standardsoftware handelt, die auf einem Datenträger gespeichert ist. Mit der Aburteilung als nicht bewegliches Wirtschaftsgut verlieren solche Investitionen steuerlich gute Abschreibungsmöglichkeiten, für künftig geplante Investitionen kann kein IAB mehr gebildet werden. Wer den Kauf einer neuen Computeranlage plant, kann damit nur noch die Hardwarekosten abschreibungstechnisch vorziehen. Denn in der Regel bildet auch Systemsoftware mit Ausnahme von Firmware (das heißt fest mit der Hardware verbundene Systemprogramme) bilanzrechtlich keine Einheit mit der EDV-Anlage, vielmehr handelt es sich um selbstständige Wirtschaftsgüter. Mit diesem Urteil sind für Software auch die Sonderabschreibung nach §7g EStG, die AfA nach Maßgabe der Leistung, eine mögliche degressive AfA, die Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sowie die Sammelpostenabschreibung verloren. Bislang hat die Finanzverwaltung noch nicht reagiert und den Abzug als GWG gestrichen. Solange hier die amtlichen Anweisungen der Finanzverwaltung in den Einkommensteuerrichtlinien bestehen, bleibt zumindest der GWG-Abzug bis 410 Euro erhalten.

www.ecovis.com

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.800 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gesichert, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.

www.ecovis.com

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.