Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 591744

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Deutschland http://www.ecovis.com
Ansprechpartner:in Frau Julia Hanke +49 89 5898266

Einführung eines Transparenz-Kodex in der Arzneimittelindustrie

Aufgrund regelmäßiger laut werdender Vorwürfe der Ärztebestechung, möchte die Pharmaindustrie nun einen Kodex zur Offenlegung der Verträge mit Ärzten durchsetzen.

(PresseBox) (Berlin, )
Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VfA) hat angekündigt, dass er ein transparentes Gesundheitssystem schaffen und die Offenlegung der mit den Ärzten geschlossenen Verträge verbindlich regeln möchte. Dies ist u. a. eine Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), welcher im März 2012 entschieden hat, dass die Annahme von Geschenken der Pharmaindustrie durch Vertragsärzte als Gegenleistung für die Verordnung von Medikamenten nicht strafbar ist. Die forschenden Pharmaunternehmen haben bereits 2004 einen Verein der freiwilligen Selbstkontrolle durch die Arzneimittelindustrie (FSA) gegründet, in dem sich inzwischen 62 namhafte Pharmaunternehmen zusammengeschlossen haben.

Die Mitglieder des Vereins haben sich einem eigenen FSA-Kodex unterworfen. Die enge Zusammenarbeit mit den Ärzten sei u. a. bei der Erforschung und Entwicklung neuer Arzneimittel unverzichtbar. Deshalb sei es notwendig, Missbrauchsfälle zu vermeiden und eine legitime Kooperation nicht in Misskredit zu bringen. Mit dem Transparenz-Kodex wollen die FSA-Mitglieder diesem Ziel noch näher rücken. Die Patienten sollen erfahren, mit welchen Pharmaunternehmen ihre Ärzte in welchem Umfang kooperieren. Jede einzelne Ärztezuwendung soll unter das Transparenzgebot fallen und öffentlich gemacht werden. Dazu zählen außer Zahlungen für die Teilnahme an Anwendungsbeobachtungen auch Vergütungen für Beratungsleistungen und Tätigkeiten im Rahmen klinischer Studien. Außerdem erfasst werden sollen Honorare von Medizinern, die Vorträge auf Veranstaltungen von Unternehmen halten, sowie Fortbildungskosten für Ärzte, die von der Industrie übernommen werden. Nach Angaben des VfA sind derzeit einige rechtliche Fragen noch offen. Zudem wird wohl das Einverständnis der betroffenen Mediziner erforderlich sein. Vor dem Hintergrund der BGH-Entscheidung scheint es im Interesse des VfA, der erneut aufkeimenden Diskussion über die Erweiterung des Straftatbestands der Bestechlichkeit entgegenzutreten und der Notwendigkeit einer solchen Ergänzung durch eigene Transparenz den Boden zu entziehen.

Dennoch keine Entwarnung
Dabei bedeutet das BGH-Urteil keineswegs eine Entwarnung für die Ärzte. Zwar mag der BGH die Annahme von Zuwendungen der Pharmaindustrie durch freiberuflich tätige Ärzte als ein nicht strafbares Verhalten im Sinne der Bestechlichkeit werten, jedoch bestehen und bestanden von jeher berufsrechtliche und sozialrechtliche Grenzen bei der Annahme von Geschenken oder anderen Vorteilen für Ärzte. Diese sind auf der berufsrechtlichen Ebene dort zu ziehen, wo der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung durch Zuwendung der Pharmaunternehmen beeinflusst wird. Es soll sichergestellt werden, dass die ärztlichen Entscheidungen frei von merkantilen Gesichtspunkten sind.

Dieser Gedanke ist zentraler Bestandteil der ärztlichen Berufsordnung und stellt eine besondere Ausformung der Wahrung der Freiberuflichkeit dar. Zudem hat das Fünfte Sozialgesetzbuch eine Regelung, die es den Vertragsärzten ausdrücklich untersagt, unzulässige Zuwendungen zu fordern oder anzunehmen. Bei Nichtbeachtung verstoßen sie gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten. Sowohl das Berufsrecht als auch das Sozialrecht droht bei Verstößen mit empfindlichen Sanktionen.

FAZIT:
Trotz des BGH-Urteils sollten Ärzte die Annahme jedweder Zuwendung kritisch überprüfen. Auch wenn der „Transparenz-Kodex“ voraussichtlich erst 2016 in Kraft treten soll, werden sich die pharmazeutischen Unternehmen bei Verträgen mit Ärzten zunehmend an die geplanten Vorgaben halten. Es ist damit zu rechnen, dass Ärzte, die ihr Einverständnis nicht erteilen, keine Verträge mehr erhalten werden.

Autorin: Dr. Isabel Häser, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht bei Ecovis in München, isabel.haeser@ecovis.com

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.000 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.

Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gewährleistet, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.

www.ecovis.com

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.