Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 855229

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Deutschland http://www.ecovis.com
Ansprechpartner:in Frau Gudrun Bergdolt +49 89 5898266

Bauabzugssteuer: Nicht wissen gilt nicht

(PresseBox) (Berlin, )
Die Bauabzugssteuer gibt es schon lange – und ist vielleicht deshalb bei vielen in Vergessenheit geraten. Das schützt aber nicht vor der Zahlungspflicht.

Ob Reparatur, Umbau oder Neubau – auf einem Hof gibt es für Handwerker immer wieder etwas zu tun, und der Landwirt wird zum Bauherrn. In dieser Eigenschaft muss er auch darauf achten, dass die Bauabzugssteuer ordnungsgemäß gehandhabt wird. Das wird oftmals vergessen, denn viele Landwirte haben die vor 15 Jahren zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingeführte Steuer gar nicht mehr auf dem Schirm. Trotzdem nimmt das Finanzamt immer wieder Bauherren in die Zahlungspflicht – ahnungslose Landwirte eingeschlossen.

Genau wie jeder andere Bauherr und Kleinunternehmer unterliegt auch der Landwirt als Betriebsinhaber der Verpflichtung zur Abführung der Bauabzugssteuer, sofern für den jeweils erbrachten Auftrag keine gültige Freistellungsbescheinigung vom Handwerker vorgelegt wird. Oftmals kopiert der Handwerker die Bestätigung des Finanzamts auf die Rückseite seiner Rechnung. Fehlt sie, muss sie vom Betriebsinhaber angefordert werden, bevor er die Zahlung anweist. Bei der Prüfung ist auch darauf zu achten, dass die Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist. Denn Freistellungsbescheinigungen werden im Regelfall auf maximal drei Jahre ausgestellt. „Bestehen Zweifel an der Gültigkeit der Freistellung“, rät Andreas Gallersdörfer, Ecovis-Steuerberater in Dingolfing, „kann man die elektronische Abfragemöglichkeit des Bundeszentralamts für Steuern nutzen.“

Ohne gültige Freistellung ist der Landwirt zum Abzug der Steuer verpflichtet, wenn die Leistungen beispielsweise für Stall, Wirtschaftsgebäude oder Mietwohnungen bezogen wurden. Handwerkerleistungen für das Privathaus sind davon nicht betroffen. Bemessungsgrundlage für die 15-prozentige Steuer ist der Bruttopreis der Rechnung. Dieser Betrag ist bei fehlender Freistellungsbescheinigung ans Finanzamt abzuführen. „Das bedeutet, dass im Zweifel stets nur der verringerte Betrag an den Handwerker überwiesen werden sollte, bis geklärt ist, ob eine Bauabzugssteuerverpflichtung besteht“, erläutert Andreas Gallersdörfer.

Die Bauabzugssteuer ist bis zum zehnten Tag des Folgemonats beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt des Handwerkers anzumelden und abzuführen. Da es sich dabei um eine Steuervorauszahlung auf die spätere Einkommensteuer des Handwerkers handelt, geben Sie eine Durchschrift der Steueranmeldungen dem Handwerker, der sie als Bescheinigung für bereits bezahlte Steuern verwenden kann. Wird die Bauabzugssteuer versehentlich nicht einbehalten, ist das Finanzamt berechtigt, diese beim Landwirt noch nachzufordern.

Wofür Bauabzugssteuer fällig wird

Die Steuer betrifft Bauleistungen generell. Das sind alle Arbeiten, die der

• Herstellung,
• Instandsetzung,
• Änderung oder
• Beseitigung von Bauwerken

dienen.

Nicht abzugspflichtig sind dagegen

• planerische Arbeiten von Architekten oder Statikern,
• Materiallieferungen,
• Entsorgung von Baumaterial,
• Reinigung, – Miete von Maschinen,
• Anlage von Bepflanzungen,
• Verlegen und Reparatur von Drainagen.

Ihr Ansprechpartner:
Andreas Gallersdörfer, Steuerberater bei Ecovis in Dingolfing

Website Promotion

Website Promotion

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 60 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.

www.ecovis.com

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.