Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 1136310

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft Ernst-Reuter-Platz 10 10587 Berlin, Deutschland http://www.ecovis.com
Ansprechpartner:in Frau Gudrun Bergdolt +49 89 5898266

Ausgelagerte Praxisräume müssen in 30 Minuten erreichbar sein

(PresseBox) (Berlin, )
Vertragsärzte können spezielle Untersuchungen und Behandlungsleistungen auch außerhalb des eigentlichen Praxissitzes durchführen. Die ausgelagerten Räume müssen allerdings innerhalb von 30 Minuten erreichbar sein. Eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) klärt nun Details.

Vertragsärzte können auch außerhalb ihrer Praxis untersuchen und behandeln, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Allerdings müssen sich die Leistungen vom Behandlungsspektrum in der Hauptpraxis unterscheiden. Die Ärzte dürfen also nicht im Wesentlichen die gleichen Leistungen an beiden Standorten anbieten. Ist das der Fall, handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Zweigpraxis. Ausgelagerte Praxisräume müssen Ärzte demgegenüber nicht genehmigen lassen, sondern nur bei der Kassenärztlichen Vereinigung anzeigen.

Zeitliche Nähe ersetzt räumliche Nähe

Offen war bislang die Frage, wie weit die ausgelagerten Räume von der eigentlichen Praxis entfernt sein dürfen. Das hat das BSG jetzt geklärt (BSG, Urteil vom 6.4.2022, B 6 KA 12/21 R):  Eine halbe Stunde Fahrtzeit ist in Ordnung! Das Gericht hat klargestellt, dass Ärztinnen und Ärzte innerhalb einer angemessenen Zeit von den ausgelagerten Praxisräumen wieder an ihren Vertragsarztsitz kommen müssen.

Praxishinweis

Die räumliche Nähe, die das Gesetz vorsieht, wurde damit de facto durch eine zeitliche Nähe ersetzt. „Das ist sinnvoll, schließlich kommt man auf dem Land in einer halben Stunde bis zu 30 Kilometer weit, in der Stadt bisweilen nicht einmal bis zur übernächsten Ampel“, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für das Gesundheitswesen Tim Müller von Ecovis in München
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.