Mangelnde Personalcompliance hat nicht nur rechtliche Konsequenzen. Wenn Korruptionsskandale und widerrechtliche Kündigungen in die öffentliche Aufmerksamkeit geraten, führt dies zu Imageschäden für das Unternehmen. "Von Regelungen zur Korruptionsvermeidung über die Mitbestimmung des Betriebsrats bis hin zur Beachtung des Datenschutzes und zum Umgang mit Insider-Wissen: Viele arbeitsrechtliche Fragen stellen gerade kleinere und mittlere Unternehmen vor Herausforderungen, da sie oft wenig Erfahrung mit Compliance haben", sagt Dr. Anja Mengel, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Kanzlei WilmerHale. Sie berät deutschlandweit Arbeitgeber zu Arbeitsrecht und Compliance und lehrt im Zertifikatsprogramm "Personalcompliance" an der DUW.
Für die praxisnahe Vermittlung komplexer Sachverhalte hat sich an der DUW ein Format-Mix aus Fernstudium und Präsenzseminaren bewährt. Teilnahme-Voraussetzungen sind ein Hochschulabschluss und mindestens ein Jahr Berufserfahrung oder eine gleichwertige Qualifikation. Der Studienstart ist ab Oktober jederzeit möglich. Für das Hochschulzertifikat werden vier Teilbeiträge à 890 Euro fällig. Absolventinnen und Absolventen, die im Anschluss in das zweijährige Masterprogramm "Compliance" einsteigen möchten, können sich die Leistungen aus dem Zertifikatsprogramm anrechnen lassen. Der berufsbegleitende Masterstudiengang "Compliance" bereitet umfassend darauf vor, Führungs-, Entscheidungs- oder Schnittstellenpositionen im Bereich Compliance auszufüllen.