Mit der Festlegung des Portierungspreises zwingt die Regulierungsbehörde die Anbieter, bis zu 75 Euro Verlust pro Portierungsvorgang hinzunehmen. Dieser Vorgang ist aus Sicht der Drillisch AG eine Zwangsanordnung zur Erbringung einer Dienstleistung weit unter Selbstkostenpreis. Die Drillisch AG wird mit den rechtlichen Beratern die weiteren Schritte prüfen.
Aufgrund der geringen Zahl der Portierungen ist die wirtschaftliche Auswirkung für den Drillisch-Konzern von untergeordneter Bedeutung. Aus diesem Grund hat die Entscheidung der Regulierungsbehörde unabhängig von den möglichen rechtlichen Gegenschritten keine Auswirkung auf die Guidance 2004. Der Drillisch-Konzern bestätigt erneut ein EBITDA-Ziel von ca. 22 Millionen Euro und ein Umsatz-Ziel von ca. 355 Millionen Euro.