Der Verhaltenskodex beschreibt gemeinsame Standards, mit denen die unterzeichnenden Mobilfunkanbieter dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche vor Entwicklungsgefährdenden und -beeinträchtigenden mobilen Informations- und Kommunikationsangeboten geschützt werden. Zusätzlich regelt er die Nutzung von Chatrooms und den Download von Filmen und Spielen im Hinblick auf den Jugendschutz.
Die Drillisch AG hat außerdem gemäß den Vorgaben des Verhaltenskodexes einen Jugendschutzbeauftragten ernannt, der Ansprechpartner für Kunden und Interessierte ist. Bei der Vorbereitung und Gestaltung von Angeboten und bei Entscheidungen zum Thema Jugendschutz wird der Jugendschutzbeauftragte involviert.
Die Mobilfunkanbieter, die dem Verhaltenskodex zustimmen, verpflichten sich, keine gesetzlich unzulässigen Inhalte wie Propaganda für verfassungswidrige Organisationen, Volksverhetzung, Aufforderungen zu Straftaten oder Kinder- und Gewaltpornografie zu verbreiten. Zusätzlich ist im Kodex festgehalten, dass sie die mit ihnen vertraglich verbundenen Anbieter von Inhalten zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichten werden. Mobile Inhalte, die die Entwicklung und Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen gefährden können, sollen ausschließlich Erwachsenen in geschlossenen Benutzergruppen im Rahmen eines Altersverifikationssystems zugänglich sein, beispielsweise bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags soll dazu eine zuverlässige Volljährigkeitsprüfung erfolgen, ein Zugriff auf entsprechende Angebote soll nur nach eindeutiger Authentifizierung möglich sein.
Eltern erhalten die Möglichkeit, Mobilfunkanschlüsse, die diese ihren Kindern bereitgestellt haben, für entsprechende Inhalte sperren zu lassen. Die Rufnummern der gemeldeten Anschlüsse sollen in einer so genannten Blacklist hinterlegt werden, so dass Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte nicht übermittelt werden.
Die Werbung für Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte soll strikt getrennt von Angeboten für Kinder und Jugendliche werden. Generell verpflichten sich die Mobilfunkanbieter, in der Werbung etwa die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen oder ihr Vertrauen zu Eltern und Lehrern nicht auszunutzen.
Im Bereich der mobilen Chatrooms, für deren Inhalte grundsätzlich die Teilnehmer verantwortlich sind, streben die Mobilfunkanbieter ein freiwilliges Monitoringsystem an, das den Anforderungen des Jugendschutzes gerecht werden soll. So werden Chatroom-Betreiber in ihren Verträgen mit den Mobilfunkanbietern aufgefordert, bei Hinweisen auf problematische Beiträge sofort zu reagieren und gesetzeswidrige Beiträge zu löschen.