In dem der Zuteilung der neuen Aktien an die Verkäufer zugrundeliegenden Kaufvertrag haben die Verkäufer der VICTORVOX AG der Drillisch AG Call-Optionen auf 75% der ihnen zugeteilten Aktien der Drillisch AG gewährt.
Der Vorstand der Drillisch AG hat am 11.11.2004 um 14:20 Uhr beschlossen, die vorgenannten Call-Optionen auszuüben und 2.255.796 Stückaktien der Drillisch AG, entsprechend 6,45 % des Grundkapitals, zum Zwecke der Einziehung zu erwerben. Er hat ferner beschlossen, diese Aktien – aufschiebend bedingt durch deren dinglichen Erwerb – ohne Kapitalherabsetzung gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 237 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 3 AktG einzuziehen. Der Aufsichtsrat der Drillisch AG hat den Beschlüssen der Vorstands am 11.11.2004 um 14:35 Uhr zugestimmt.
Durch die Einziehung der 2.255.796 Stückaktien wird sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital der Drillisch AG entsprechend erhöhen.