Die grundsätzliche Übereinkunft mit den Gründungsaktionären zur 71,9-prozentigen Übernahme des Krefelder Mobilfunk Service Providers VICTORVOX AG gab die Drillisch AG am 28. Juli 2003 bekannt. Die verbleibenden Aktionäre hatten ihr Vorkaufsrecht nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen ausgeübt, wie die Drillisch AG am 4. September 2003 veröffentlichte. Am 10. Oktober 2003 gab die Drillisch AG die grundsätzliche Übereinkunft mit den verbleibenden Aktionären zur 100-prozentigen Übernahme der VICTORVOX AG bekannt. Die vollständige Übernahme der VICTORVOX AG durch die Drillisch AG stand noch unter dem Vorbehalt der erfolgreichen Due Diligence. Darüber hinaus unterlagen die erworbenen 28,1 Prozent der Aktien einem Vorerwerbsrecht durch die Gründungsaktionäre.
Drillisch AG: Vorerwerbsrecht der Gründungsaktionäre der VICTORVOX AG wurde nicht ausgeübt
Die grundsätzliche Übereinkunft mit den Gründungsaktionären zur 71,9-prozentigen Übernahme des Krefelder Mobilfunk Service Providers VICTORVOX AG gab die Drillisch AG am 28. Juli 2003 bekannt. Die verbleibenden Aktionäre hatten ihr Vorkaufsrecht nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen ausgeübt, wie die Drillisch AG am 4. September 2003 veröffentlichte. Am 10. Oktober 2003 gab die Drillisch AG die grundsätzliche Übereinkunft mit den verbleibenden Aktionären zur 100-prozentigen Übernahme der VICTORVOX AG bekannt. Die vollständige Übernahme der VICTORVOX AG durch die Drillisch AG stand noch unter dem Vorbehalt der erfolgreichen Due Diligence. Darüber hinaus unterlagen die erworbenen 28,1 Prozent der Aktien einem Vorerwerbsrecht durch die Gründungsaktionäre.