Unabhängig von der Branche hat heutzutage jedes Unternehmen die Aufbewahrungsrichtlinien des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Abgabenordnung (AO) einzuhalten. Bei einer digitalen Betriebsprüfung ist es deshalb Voraussetzung, dass das eingesetzte Dokumentenmanagement-System alle Richtlinien gemäß HGB/AO, GoBS und GDPdU erfüllt.
Die DocuWare AG lässt in regelmäßigen Abständen die jeweils aktuelle Version ihrer Software durch eine internationale Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft testen. Im Dezember 2006 und Januar 2007 nahm Ernst & Young DocuWare 5.1 gemäß dem Prüfungsstandard PS 880 des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW) unter die Lupe. Das DMS wurde im Hinblick auf Ordnungsmäßigkeit, Revisionssicherheit und Aufbewahrungsfristen untersucht.
Auf dem Prüfstand waren unter anderem die Beleg- und Datenarchivierungsfunktionen, Verarbeitungsregeln, Dokumentation, Software- und Datensicherheit, Programmentwicklung, -freigabe und -wartung sowie die Qualitätsmanagement-Maßnahmen. DocuWare 5.1 erfüllte alle Anforderungen an die Archivierung aufbewahrungspflichtiger Dokumente nach den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Buchführung. Die Software bestand alle Tests einwandfrei.
Sicherheit für den Anwender
Das Testergebnis im Wortlaut: „Die geprüfte Anwendungssoftware DocuWare in der Version 5.1.2 ermöglicht bei sachgerechter Anwendung eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme entsprechende Archivierung.“
DocuWare-Vorstand Jürgen Biffar zum offiziellen Prüfbericht: „Das erneut positive Ergebnis der Unternehmensberatung gibt unseren Kunden auch weiterhin die Sicherheit, dass DocuWare alle rechtlichen Anforderungen an die revisionssichere Langzeitarchivierung erfüllt. Und zwar zusätzlich zu den bekannten Vorteilen wie Platz- und Kostenersparnis sowie Serviceverbesserung.“
Der komplette Prüfbericht mit den zugrunde liegenden Prüfungskriterien ist auf Anfrage erhältlich.