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IFS gibt Änderungen für die Kapitel „Food Defense“ und „Handel von Fertigerzeugnissen“ bekannt

Anpassungen sind am 1. Juli 2013 in Kraft getreten.

(PresseBox) (Essen, )
Im Rahmen der letzten Versammlung des Internationalen Technischen Kommittees hat der IFS zwei Anpassungen für die Umsetzung seiner Standards beschlossen, die mit dem 1. Juli 2013 wirksam geworden sind:
Das Ausstellen von Majors für das Kapitel „Food Defense“ wird bis zum 1. Juli 2014 verschoben
Aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche Unternehmen der lebensmittelverarbeitenden Industrie die Anforderungen an „Food Defense“ noch nicht vollständig umgesetzt und implementiert haben, hat der IFS beschlossen, die Ausstellung von Majors im Kapitel „Food Defense“ ein weiteres Jahr auszusetzen (Kaptiel 6 der IFS Food 6 Audit-Checkliste). So soll Unternehmen mehr Zeit eingeräumt werden, um sich intensiv mit dem Thema zu befassen und die Basis für die Erfüllung aller Anforderungen in diesem Bereich zu schaffen.

Die Möglichkeit der Einbindung von gehandelten Fertigerzeugnissen in den Scope eines IFS Food Audits wird zurückgezogen
Das Management von Handelsprodukten unter dem Scope des IFS Food hat sich als sehr komplex herausgestellt. Die Kombination von Grundvoraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um die Produkte in den Auditumfang eines IFS Food Audits integrieren zu können, ist anspruchsvoll. Aus diesem Grund wurde entschieden, dass Fertigerzeugnisse aus dem Umfang des IFS Food Audits gestrichen werden sollen. Produkte, die nicht durch das Unternehmen hergestellt, verpackt und gekennzeichnet werden, das sich im Zertifizierungsprozess des IFS Food befindet, werden aus dem Scope des IFS Food ausgeschlossen. Seit dem 1. Juli 2013 gilt daher:
- Gehandelte Fertigerzeugnisse werden nicht mehr im Scope des Audits erfasst: eine besondere Erwähnung auf dem Zertifikat ist nicht erforderlich, da Fertigerzeugnisse nicht mehr Bestandteil des Auditumfangs sind.
- Das komplette Kapitel 4.4.2 der IFS Audit-Checkliste muss mit „NA“ bewertet werden.
- Im Unternehmensprofil des Auditberichts muss klar definiert werden, falls Fertigerzeugnisse Bestandteil des Portfolios sind. Diese fallen jedoch nicht in die Zertifizierung nach IFS Food. Falls ein lebensmittelverarbeitender Betrieb die Zertifizierung seiner Fertigerzeugnisse wünscht, ist dieses nur im Rahmen eines kombinierten IFS Broker/IFS Food-Audits möglich.
- Für das Kriterium 5.5.5 („Für zugekaufte, bereits verpackte Produkte liegt der Nachweis über die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zur Füllmenge vor“) gibt es in Bezug auf die Neuerung noch keine klare Bewertungsvorgabe durch den Standardeigner.

Dr. Andrea Niemann-Haberhausen, Manager Food Services bei DNV Business Assurance, fasst zusammen: „Unsere Auditerfahrung der letzten Monate hat gezeigt, dass das Thema ‚Food Defense‘ nach wie vor zahlreiche Unternehmen vor große Herausforderungen stellt. Insbesondere, wenn sich ein Unternehmen vor der verpflichtenden Einführung zum Beispiel im Rahmen der IFS Standards noch gar nicht mit dem Thema auseinander gesetzt hatte, stehen diverse Vorbereitungsarbeiten an. Umso besser ist es daher, dass betroffenen Unternehmen mit der Verlängerung der Frist zur Ausstellung von Majors in diesem Kapitel nun noch mehr Zeit zur Implementierung und intensiven Vorbereitung eingeräumt wird.“

Was den Ausschluss der gehandelten Fertigerzeugnisse aus dem Scope des IFS Food Standards angeht, stellt Niemann-Haberhausen fest: „Leider hat sich in der Praxis herausgestellt, dass die Einbindung von gehandelten Fertigerzeugnissen in den Scope des IFS Food Standards komplizierter ist als gedacht. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Lieferketten sehr komplex sind. Co-Packing, Co-Producing sowie das Handeln von Fertigerzeugnissen stehen in lebensmittelproduzierenden Unternehmen auf der Tagesordnung, sind aber nicht in allen Fällen transparent dargestellt. Diese Komplexität mit nur wenigen Kriterien transparent zu gestalten, war einfach nicht machbar und hätte zu Situationen führen können, in denen Zertifikate mit den dazugehörigen Anhängen auf täglicher Basis hätten geändert werden müssen. Dem wirkt der Standardeigner mit seiner Änderung nun entgegen.“

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