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Energiemanagement: Spitzenausgleich wirft immer noch viele Fragen auf

(PresseBox) (Essen, )
Informationsveranstaltungen von DNV GL im März boten den Teilnehmern Orientierung zu gesetzlichen Änderungen sowie steuerlichen Entlastungsmöglichkeiten und zeigten einen Weg zum effektiven Energiemanagement und zur nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz auf. Dokumente mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Nachweisverfahren für den Spitzenausgleich stehen zum Download bereit.

Energiewende, Spitzenausgleich und EEG-Umlage – die Schlagworte des Jahres 2013 haben heute einen direkten Einfluss auf die wirtschaftliche Situation von vielen Unternehmen und stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Thema „Energiemanagement“. Im Rahmen der Energiewende hatte die Bundesregierung bezogen auf die Energie- und Stromsteuer wichtige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die im Januar 2013 in Kraft getreten sind. Demnach können beispielsweise Unternehmen des produzierenden Gewerbes seit 2013 den sogenannten Spitzenausgleich nur noch in Anspruch nehmen, wenn sie nachweislich ihre Energieeffizienz steigern. Ein Energiemanagementsystem ist eine der Möglichkeiten, diesen Nachweis zu erbringen. Auch die Entlastung der EEG-Umlage ist seit 2013 unter bestimmten Voraussetzungen an ein Energiemanagementsystem geknüpft. Die politischen Rahmenbedingungen werden aktuell immer noch diskutiert und können sich ständig ändern – die gesetzlichen Regelungen sind sehr komplex.

Um allen Kunden und Interessierten Orientierung zu bieten, veranstaltete DNV GL – Business Assurance, eines der führenden Zertifizierungsunternehmen weltweit, im März 2014 insgesamt vier Veranstaltungen zum Thema „Energiemanagement: EEG-Umlage und Spitzenausgleich, wie geht es 2014 weiter?“. Neben den Exerten von DNV GL beleuchteten Unternehmen wie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, die Deutsche Energie-Agentur (dena) und verschiedene namhafte Beratungsunternehmen wie AGIMUS, ercoval und Energie Consulting Allgäu das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven und stellten sich den Fragen der insgesamt über 100 Teilnehmer.

Durchblick bei der Nachweisführung für den Spitzenausgleich
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC veranschaulichte den Teilnehmern, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen, Energiekosten durch steuerliche Entlastungen zu senken und schlug darüber eine Brücke zum Energiemanagement. Der Vortrag des Gastgebers DNV GL ging im Anschluss dann konkret darauf ein, was Unternehmen tun müssen, um auch zukünftig noch von der Steuerentlastung „Spitzenausgleich“ zu profitieren. Seit August 2013 ist mit der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) klar geregelt, welche Systeme Unternehmen des produzierenden Gewerbes nutzen können, um den Nachweis zur Steigerung der Energieeffizienz für die Beantragung des Spitzenausgleichs zu erbringen. „Als akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen sind wir berechtigt, Unternehmen, die es betrifft, einen entsprechenden Nachweis auszustellen, den sie für die Beantragung des Spitzenausgleich benötigen“, erläutert Philipp Schwarmann, Produktmanager für das Thema Energiemanagement bei DNV GL – Business Assurance. „Darin bestätigen wir den Unternehmen, dass sie die Bedingungen aus der Verordnung erfüllen.“ Im Vortrag des Zertifizierungsunternehmens ging es darum, zu zeigen, was für Leistungen Unternehmen erbringen müssen, damit ihnen dieser Nachweis ausgestellt werden kann. „Wir haben den Teilnehmern veranschaulicht, wie verschiedene Begrifflichkeiten zu verstehen sind oder konkret Hinweise dazu gegeben, wie das Verfahren auch von unserer Seite abläuft“, erläutert Schwarmann. „Wir müssen für die Testate beispielsweise Überprüfungen vor Ort vornehmen. Unternehmen sollten daher nicht mehr lange warten, um entsprechende Termine zu vereinbaren.“

Nachhaltige Energieeffizienzsteigerung im Fokus
Eine wichtige Frage, die derzeit vor allen Dingen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beschäftigt ist die Wahl des richtigen Systems. Der Gesetzgeber lässt für kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition (KMU) neben einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 und einer EMAS-Registrierung auch alternative Systeme zu. Hierbei können KMU auf ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 und das „Alternative System“ nach §3 SpaEfV zurückgreifen, um den Nachweis für den Spitzenausgleich zu erhalten. „Bei der Wahl des richtigen Systems geht es nicht nur darum, kurzfristig eine Steuererleichterung zu erhalten, sondern vielmehr das eigene Unternehmen nachhaltig aufzustellen“, betont Schwarmann. „Um unseren Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung eine Orientierung zu bieten, wurden in den Vorträgen immer wieder die nach unseren Erfahrungen meist genutzten Systeme, Energiemanagement nach ISO 50001 und das „Alternative System“ nach § 3 Anlage der SpaEfV, miteinander verglichen.“ Fazit: Die beste Wahl für energieintensive Unternehmen ist ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001. „Der Fokus liegt hier auf der kontinuierlichen Verbesserung“, erklärt Schwarmann abschließend. „Während das sogenannte Alternative System nach § 3 Absatz 2 der SpaEfV eher eine Momentaufnahme ist, bietet ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 einen systematischen Ansatz, der zudem regelmäßig durch externe Auditoren auf dem Prüfstand gestellt wird.“

Für alle diejenigen, die Veranstaltungen verpasst haben, hat DNV GL Fragen, die rund um das Thema Nachweisführung für den Spitzenausgleich gestellt wurden, und die dazu gehörigen Antworten zusammengestellt. Die Dokumente können auf der Webseite des Zertifizierers heruntergeladen werden.

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Als eines der weltweit führenden Zertifizierungsunternehmen helfen wir unseren Kunden dabei, ihre Leistungsfähigkeit entlang der gesamten Lieferkette zu bestätigen. Partnerschaftlich arbeiten wir mit unseren Kunden daran, ihre Aktivitäten nachhaltig aufzubauen und das Vertrauen ihrer Interessengruppen zu stärken.

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