Im Januar 2008 erscheinen neue Spezifikationen für Kerzen, die für den Gebrauch im Innenbereich bestimmt sind. In DIN EN 13494 Kerzen – Produktsicherheitskennzeichnung werden die Mindestsicherheitsinformationen, mit denen Kerzen beim Verkauf gekennzeichnet sein müssen sowie zusätzliche optionale Sicherheitshinweise festgelegt. Sie können entweder in Form eines Symbols oder in Textform angebracht werden.
DIN EN 15426 Kerzen – Spezifikation für das Rußverhalten legt Anforderungen an das Prüfverfahren für die Beurteilung des Rußverhaltens brennender Kerzen fest. Bei dem Prüfverfahren wird zunächst der durch das Abbrennen entstehende Ruß auf einer Glasplatte gesammelt und danach in einer Messkammer die durch den Rußniederschlag entstehende Lichtschwächung bestimmt. Der daraus abgeleitete Rußindex macht Produkte unterschiedlicher Hersteller besser vergleichbar.
DIN EN 15493 Kerzen – Spezifikation für die Feuersicherheit legt Anforderungen und Prüfverfahren für die Feuersicherheit von Kerzen fest. So dürfen beispielsweise freistehende Kerzen während der Prüfung auf einer Fläche mit einem Neigungswinkel von 10 Grad nicht umkippen, und ihre Flammenhöhe darf während des gesamten Abbrennens 75 mm nicht überschreiten (bei Teelichten 30 mm).
Kaum sind die Weihnachtsplätzchen vertilgt, steht schon das nächste Fest an – Silvester. Ein paar Tage und Nächte lang ist es erlaubt, den Himmel mit Feuerwerkskörpern zu erhellen. Dabei ist man gut beraten, sich an die Sicherheitsinformationen auf den Verpackungen zu halten. Denn ist das Feuerwerk nach DIN EN 14035-1ff. hergestellt, gilt: Jedes Feuerwerk ist ordentlich klassifiziert, angemessen verpackt und ausreichend beschriftet, seine Herstellung und Funktion sind überprüft.