Als Handlungsanleitung konzipiert, gilt die Norm für alle Branchen der Lebensmittelwirtschaft. Sie enthält allgemeine Anforderungen u. a. zur Hygiene als wichtigster Präventivmaßnahme, zu weiteren organisatorischen Maßnahmen, die als zweckmäßig empfohlen werden, zu baulichen Maßnahmen, die der Absicherung gegen Schädlingsbefall dienen, sowie zur Befallsermittlung, die für eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Schädlingsbekämpfung gehalten wird. Zusätzliche Anforderungen gelten u. a. der Lagerung, Dosierung und Handhabung der eingesetzten Mittel.
Die Bekämpfung erfolgt fallweise physikalisch (z. B. Hitze/Kälte, mechanische Fallen), biologisch (z. B. durch den bewussten Einsatz von Fressfeinden oder Nützlingen) oder chemisch (z. B. mit Insektiziden). Auch Viren und Pilze mit ähnlicher Wirkung dürfen gemäß dem Biozid-Gesetz gegen Schädlinge eingesetzt werden. Zur Auswahl eines geeigneten chemischen Bekämpfungsverfahrens bietet die Norm entsprechende Kriterien und listet in Tabellenform die unterschiedlichen Anwendungsverfahren auf. Da der Schädlingsbefall meistens ein komplexes Problem darstellt, ist eine Kombination physikalischer, biologischer und chemischer Verfahren oft zweckmäßig. Damit der Überblick bewahrt wird, empfiehlt sich die Aufstellung eines Schädlingsbekämpfungsplans. Hierzu enthält die Norm eine reproduzierbare Vorlage.