Die Norm gilt für benzin- und flüssiggasbetriebene Freizeitkarts, die auf gewerblichen Kartbahnen unterwegs sind. Karts, die in offiziellen Wettkämpfen fahren, wurden nicht berücksichtigt. Bei Karts, die in Hallen eingesetzt werden, geht der Trend verstärkt zu elektrischen Antrieben. Diese sind frei von Abgasen, die bisher bei Verbrennungsmotoren entstehen. Diese E-Karts sollen künftig in der Norm DIN EN 16230-1 "Freizeitkarts — Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Karts" berücksichtigt werden, so der DIN-Verbraucherrat.
Damit die Sicherheitseinrichtungen der Karts mit denen der Fahrstrecke kompatibel sind, hat das DIN-Gremium mit der Erarbeitung weiterführender Anforderungen begonnen. Diese sollen in die zukünftige Norm DIN EN 16230-2 "Freizeitkarts — Teil 2: Sicherheitstechnische Anforderungen für Kartbahnen" einfließen.
Die Norm wurde unter Federführung des DIN-Normenausschusses Sport- und Freizeitgerät (NASport) erarbeitet. Weitere Informationen unter www.verbraucherrat.din.de oder unter www.nasport.din.de.