Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts genügt das bestehende Gesetz weder einem notwendigen hohen Standard der Datensicherheit, noch sind klare Regelungen zur Verwendung der Telekommunikationsdaten vorhanden. Die im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung getroffenen Bestimmungen gingen laut Bundesverfassungsgericht weit über die Anforderungen der Europäischen Union hinaus.
"Mit dem heutigen Urteil müssen Journalisten und ihre Informanten nicht mehr befürchten, dass ihre Telefon- und E-Mail-Daten von Ermittlern gelesen und ausgewertet werden", sagte Konken. Sollte der Gesetzgeber als Konsequenz aus dem Urteil ein neues Gesetz zur Datensicherung erarbeiten, erwarte der DJV, dass die schutzwürdigen Interessen der Journalistinnen und Journalisten vom Bundestag und nicht erst vom Verfassungsgericht berücksichtigt würden.