Deswegen müsse vor allem das Urhebervertragsrecht vom Gesetzgeber weiterentwickelt werden. Ziel müsse sein, die strukturelle Unterlegenheit der Urheber in Vertragsverhandlungen mit Verlagen und anderen Verwertern zu überwinden und ihren Anspruch auf angemessene Vergütungen zu sichern. Auch das Leistungsschutzrecht der Presseverleger könne nicht so bleiben, wie von der Bundesregierung geplant. So sei weder der Schutz der Urheberrechte in dem vom Justizministerium vorgelegten Gesetzentwurf hinreichend klar geregelt, noch entspräche die vorgesehene Beteiligungsregel bereits den berechtigten Interessen von Journalisten. DJVBundesvorsitzender Michael Konken betonte die Notwendigkeit eines effektiven Urheberschutzes: "Journalistinnen und Journalisten leben wie andere Urheber von ihrer kreativen Arbeit. Das muss bei allen Gesetzesvorhaben zum Urheberrecht der Maßstab sein, auch in der Frage der Durchsetzung des Rechts."
Schutz der Urheber bleibt auf der Agenda
Deswegen müsse vor allem das Urhebervertragsrecht vom Gesetzgeber weiterentwickelt werden. Ziel müsse sein, die strukturelle Unterlegenheit der Urheber in Vertragsverhandlungen mit Verlagen und anderen Verwertern zu überwinden und ihren Anspruch auf angemessene Vergütungen zu sichern. Auch das Leistungsschutzrecht der Presseverleger könne nicht so bleiben, wie von der Bundesregierung geplant. So sei weder der Schutz der Urheberrechte in dem vom Justizministerium vorgelegten Gesetzentwurf hinreichend klar geregelt, noch entspräche die vorgesehene Beteiligungsregel bereits den berechtigten Interessen von Journalisten. DJVBundesvorsitzender Michael Konken betonte die Notwendigkeit eines effektiven Urheberschutzes: "Journalistinnen und Journalisten leben wie andere Urheber von ihrer kreativen Arbeit. Das muss bei allen Gesetzesvorhaben zum Urheberrecht der Maßstab sein, auch in der Frage der Durchsetzung des Rechts."