Die schnelle Zustimmung zeige, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Rundfunkgebühren aus dem letzten Jahr nunmehr Früchte trage. Das Karlsruher Gericht hatte in seinem Urteil die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont und die Reduzierung der KEF-Empfehlung durch die Ministerpräsidenten im Jahr 2005 verurteilt.
"95 Cent mehr sind das Mindeste, was die Sender zur Beibehaltung ihres Programmangebots brauchen", sagte Konken. "Jeder Cent weniger würde Einschnitte in Qualität und Umfang des Programmangebots bedeuten. Davon wären auch die Journalistinnen und Journalisten bei den Sendeanstalten betroffen." Die Gebühren müssten zwischen den Sendeanstalten der ARD so verteilt werden, dass auch die kleinen Sender ihren Programmauftrag weiterhin erfüllen könnten.