Die Rundfunkgebühren werden nach der Zahl der Gebührenzahler im jeweiligen Sendegebiet verteilt. Eigenständige ARD-Sender in kleinen Bundesländern müssen deshalb mit deutlich weniger Gebührengeldern als größere Anstalten auskommen. Um die Arbeit aller Sender zu ermöglichen sieht der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag einen ARD-internen Finanzausgleich zwischen den kleinen und großen Anstalten vor. Derzeit erhalten der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen über diesen Ausgleich ein Prozent des gesamten Nettogebührenaufkommens der ARD.
"Die ARD-Sender und die Landesregierungen müssen sich dringend auf eine Veränderung des Senderfinanzausgleichs im Staatsvertrag zugunsten der kleinen Anstalten verständigen", sagte Konken. Bliebe es bei dem bisherigen Modell, stelle man die Zukunft von Radio Bremen und des Saarländischen Rundfunks in Frage.