Für Mitarbeiter, die als GmbH beschäftigt würden, fielen schon heute keine Sozialversicherungsbeiträge an, meinte Konken. "Die Sozialversicherungsträger unterstellen in ihren Katalogen automatisch die Selbstständigkeit, selbst bei Ein-Personen-GmbHs", warnte Konken. Zudem würden die Auftraggeber auch klassische freie Mitarbeiter zur Gründung einer GmbH drängen, weil sie nach dem derzeitigen Recht keine Künstlersozialabgabe mehr zahlen müssten. "Bisher konnten Freie ihren Auftraggebern mit dem Hinweis auf das Mindestkapital ein Gegenargument liefern. Durch das neue GmbH-Recht ist dieses Argument vom Tisch."
Konken regte an, die Beschäftigten oder Betreiber von GmbHs mit und ohne Mindestkapital in Zukunft bei Sozialversicherungsprüfungen zu berücksichtigen. Zudem sollten auch Zahlungen an GmbHs in Zukunft mit der Künstlersozialabgabe belegt werden.