"Diese Anordnung bestätigt die DJV-Auffassung, dass es sich bei dem BKA-Votum um Behördenwillkür handelte", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er hoffe, dass sich das Bundeskriminalamt wie auch andere deutsche Sicherheitsbehörden künftig nur noch bei strafrechtlich relevanten Bedenken in Akkreditierungsverfahren einmischten. "Die Freiheit der Berichterstattung muss Vorrang vor vagen Bewertungen von Journalistinnen und Journalisten durch Behörden haben."
Nato-Gipfel: DJV begrüßt Gerichtsentscheid gegen BKA
"Diese Anordnung bestätigt die DJV-Auffassung, dass es sich bei dem BKA-Votum um Behördenwillkür handelte", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er hoffe, dass sich das Bundeskriminalamt wie auch andere deutsche Sicherheitsbehörden künftig nur noch bei strafrechtlich relevanten Bedenken in Akkreditierungsverfahren einmischten. "Die Freiheit der Berichterstattung muss Vorrang vor vagen Bewertungen von Journalistinnen und Journalisten durch Behörden haben."