"Das Ja des DJV zum Leistungsschutzrecht ist kein Selbstläufer", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Nicht verhandelbar sind für uns die Zitierfreiheit oder sonstige Einschränkungen der Informationsfreiheit, die bereits heute als Schranken im Urheberrecht verankert sind." Kein Verlag könne einzelne Worte oder Satzteile aus Artikeln so schützen lassen, dass deren Gebrauch künftig verboten wäre. Die Zustimmung des DJV zu einem Verlegerleistungsschutzrecht gebe es nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien. Konken: "Wir werden dabei in die Bewertung auch mit einbeziehen, wie es die Verleger künftig mit den gemeinsamen Vergütungsregeln halten wollen."
Leistungsschutzrecht: Ja des DJV ist kein Selbstläufer
"Das Ja des DJV zum Leistungsschutzrecht ist kein Selbstläufer", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Nicht verhandelbar sind für uns die Zitierfreiheit oder sonstige Einschränkungen der Informationsfreiheit, die bereits heute als Schranken im Urheberrecht verankert sind." Kein Verlag könne einzelne Worte oder Satzteile aus Artikeln so schützen lassen, dass deren Gebrauch künftig verboten wäre. Die Zustimmung des DJV zu einem Verlegerleistungsschutzrecht gebe es nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien. Konken: "Wir werden dabei in die Bewertung auch mit einbeziehen, wie es die Verleger künftig mit den gemeinsamen Vergütungsregeln halten wollen."