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Keine Beugehaft für Journalisten!

(PresseBox) (Berlin, )
Journalistinnen und Journalisten in Deutschland dürfen nicht von Beugehaft und anderen staatlichen Zwangsmaßnahmen bedroht sein. Das fordert der Deutsche Journalisten-Verband zusammen mit weiteren Medienverbänden und -unternehmen in einer gemeinsamen Stellungnahme zum BKA-Gesetz, die seit dem heutigen Donnerstag dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages vorliegt. Das Gesetz sieht weitgehende Befugnisse für das Bundeskriminalamt zur Abwehr von Terrorismus und schweren Straftaten vor. Nach dem im Gesetzentwurf enthaltenen Paragrafen 20 u kann das Bundeskriminalamt von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial verlangen. Dies kann mit Zwangsgeld, Redaktionsdurchsuchung und Beugehaft durchgesetzt werden. Auch gegen Journalisten gerichtete Online-Durchsuchungen sieht der Gesetzentwurf vor. Von den Ermittlungsmaßnahmen des BKA-Gesetzes sind Journalisten nur dann ausgenommen, wenn eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu ihren Gunsten ausfällt. Diese Prüfung soll nach dem Entwurf vom BKA selbst und nicht von einem unparteiischen Gericht durchgeführt werden.

"Das BKA-Gesetz darf in dieser Form auf keinen Fall verabschiedet werden", appellierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken an den Gesetzgeber. "Der Entwurf entzieht Journalisten den Schutz, den sie bei ihren Recherchen unbedingt brauchen. Mit der Androhung von Beugehaft wird eine Berufsgruppe kriminalisiert, die für die Demokratie unverzichtbar ist."

Die gemeinsame Stellungnahme zum BKA-Gesetz wird vom DJV, vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien, vom Deutschen Presserat, von ver.di sowie von ARD und ZDF getragen. Sie ist im Wortlaut auf der DJV-Homepage nachzulesen:

http://www.djv.de/...
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