Eine angemessene Erhöhung der Rundfunkgebühren sei für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unerlässlich. Nur auf einer soliden finanziellen Grundlage seien qualitativ hochwertiger Journalismus und ein Qualitätsprogramm in einer sich verändernden Medienlandschaft zu gewährleisten, sagte Konken. In der letzten Gebührenrunde hatten die Ministerpräsidenten der Länder die von der KEF empfohlene Gebührenerhöhung von 1,09 Euro auf 88 Cent zusammengestrichen. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte die damalige Kürzung durch die Länder für verfassungswidrig. Die Politik darf die Gebühr nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht zur medienpolitischen Einflussnahme auf die Sender benutzen und nur in gut begründeten Ausnahmefällen von der KEF-Empfehlung abweichen.
KEF-Empfehlung ohne Spielraum für Absenkung
Eine angemessene Erhöhung der Rundfunkgebühren sei für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unerlässlich. Nur auf einer soliden finanziellen Grundlage seien qualitativ hochwertiger Journalismus und ein Qualitätsprogramm in einer sich verändernden Medienlandschaft zu gewährleisten, sagte Konken. In der letzten Gebührenrunde hatten die Ministerpräsidenten der Länder die von der KEF empfohlene Gebührenerhöhung von 1,09 Euro auf 88 Cent zusammengestrichen. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte die damalige Kürzung durch die Länder für verfassungswidrig. Die Politik darf die Gebühr nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht zur medienpolitischen Einflussnahme auf die Sender benutzen und nur in gut begründeten Ausnahmefällen von der KEF-Empfehlung abweichen.