"Grundsätzlich besteht die in den Landesmediengesetzen enthaltene Notwendigkeit, Staatsgeheimnisse zu schützen, wenn deren Aufdeckung gravierende Auswirkungen auf die Sicherheit hätte", sagte DJVBundesvorsitzender Michael Konken. "Das darf aber nicht so weit gehen, dass zum Thema Rechtsextremismus über Jahre hinweg nicht eine einzige Information an die Medien gegeben wird, weil eine Abwägung der Interessen gar nicht stattfindet." Dieses Verhalten rieche nach Geheimniskrämerei und Informationsblockade. Seit Bekanntwerden des NSU-Terrors hätten die Bürgerinnen und Bürger ein besonders hohes Interesse an fundierten und gut recherchierten Informationen. "Das müssen die Behörden in Mecklenburg- Vorpommern und anderswo berücksichtigen."
Informationsinteresse geht oft vor Geheimnisschutz
"Grundsätzlich besteht die in den Landesmediengesetzen enthaltene Notwendigkeit, Staatsgeheimnisse zu schützen, wenn deren Aufdeckung gravierende Auswirkungen auf die Sicherheit hätte", sagte DJVBundesvorsitzender Michael Konken. "Das darf aber nicht so weit gehen, dass zum Thema Rechtsextremismus über Jahre hinweg nicht eine einzige Information an die Medien gegeben wird, weil eine Abwägung der Interessen gar nicht stattfindet." Dieses Verhalten rieche nach Geheimniskrämerei und Informationsblockade. Seit Bekanntwerden des NSU-Terrors hätten die Bürgerinnen und Bürger ein besonders hohes Interesse an fundierten und gut recherchierten Informationen. "Das müssen die Behörden in Mecklenburg- Vorpommern und anderswo berücksichtigen."