Hintergrund der Kritik: Die Bundesregierung beabsichtigt, bei der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie nur solche vertraglichen Zahlungsfristen für ungültig zu erklären, deren Dauer oberhalb von sechzig Tagen liegt. In bestimmten Fällen sollen sogar Fristen von neunzig Tagen zulässig sein. Es ist nach Überzeugung des DJV also wahrscheinlich, dass vertragliche Fristen mit einer Mindestdauer von sechzig Tagen stark zunehmen. Konken forderte die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung kürzere Fristen festzulegen. Die EU-Regelung verbiete kürzere Fristen schließlich nicht. Konken wies darauf hin, dass auch die Europäische Journalisten-Föderation (EJF) entsprechende Kritik in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union koordiniere. "Es handelt sich um einen europaweiten Protest der freien Journalisten!"
Heute ab 13.30 Uhr findet eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundestag statt.