Der Betriebsrat kann wichtige Arbeitnehmerfragen von der Arbeitszeit bis hin zur Kündigung mitbestimmen. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über wichtige Vorgänge im Betrieb informieren. Der Betriebsrat kann außerdem bei personellen und sozialen Angelegenheiten mitbestimmen, etwa wenn es um die Festlegung der Arbeitszeiten und die Urlaubsplanung geht. Darüber hinaus hat der Betriebsrat ein Beratungs-, Mitbestimmungs- und Initiativrecht bei Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb, überwacht die korrekte Anwendung von Tarifverträgen und hat ein Vorschlagsrecht, wenn es um die Sicherung und Förderung von Arbeitsplätzen im Betrieb geht. Auch wenn es um die Auslagerung von Arbeit geht, kann der Betriebsrat Alternativen entwickeln und bei Betriebsänderungen einen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen fordern und aushandeln. Kündigungen sind ohne vorherige Anhörung des Betriebsrates unwirksam.
Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai statt. Wählen können alle in die Wählerliste eingetragenen Arbeitnehmer.