August in München sieht vor, dass bei Veröffentlichungen über den Film vor dem 17. September eine Konventionalstrafe in Höhe von jeweils 50.000 Euro durch den Journalisten und das Medium fällig wird. "Diese Strafandrohung ist völlig inakzeptabel", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Er ermunterte die Journalisten, dem Beispiel der Süddeutschen Zeitung zu folgen, die als Antwort auf den Vertragstext die Teilnahme an der Vorführung sowie jegliche Berichterstattung über den Film abgelehnt habe. "Journalisten sollten unter solchen Bedingungen auf Berichterstattung verzichten."
Der Text der Vereinbarung liegt dem DJV vor. Die im Auftrag von Constantin Film tätige Münchner Agentur Just Publicity war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.