Der DJV-Vorsitzende bekräftigte die grundsätzliche Kritik der Journalistinnen und Journalisten an der Datenspeicherung: "Wenn die Daten von Telefon-, Fax- und E-Mail-Kontakten der Journalisten über Monate hinweg gespeichert werden und von Ermittlungsbehörden genutzt werden können, ist der Informantenschutz nicht mehr gewährleistet." Das Interesse von Bundeskriminalamt und Polizei, die Daten zur Aufklärung von Verbrechen heranzuziehen, sei nachvollziehbar. Das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit dürfe jedoch nicht angetastet werden.
DJV: keine übereilte Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung!
Der DJV-Vorsitzende bekräftigte die grundsätzliche Kritik der Journalistinnen und Journalisten an der Datenspeicherung: "Wenn die Daten von Telefon-, Fax- und E-Mail-Kontakten der Journalisten über Monate hinweg gespeichert werden und von Ermittlungsbehörden genutzt werden können, ist der Informantenschutz nicht mehr gewährleistet." Das Interesse von Bundeskriminalamt und Polizei, die Daten zur Aufklärung von Verbrechen heranzuziehen, sei nachvollziehbar. Das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit dürfe jedoch nicht angetastet werden.