"Journalistinnen und Journalisten leben von ihrer kreativen Arbeit. Das muss auch in Zukunft möglich sein. Ohne einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums würde vor allem freien Journalistinnen und Journalisten die berufliche Perspektive entzogen." Aus Sicht des DJV müssen die Urheber im Netz in gleichem Maße geschützt werden wie etwa in ihrem Verhältnis zu Verlagen oder Sendern. Die leichtere Nutzbarkeit der Werke im Internet könne keinen schwächeren Urheberschutz rechtfertigen. Auch die des Öfteren geforderte Verkürzung der Schutzfristen sei nicht im Interesse der Urheber. Der Gesetzgeber sei gefordert, das Urhebervertragsrecht weiter zu entwickeln. Ziel müsse sein, die strukturelle Unterlegenheit der Urheber in Vertragsverhandlungen mit Verwertern zu überwinden und ihren Anspruch auf angemessene Vergütung zu sichern.
DJV für wirksamen Schutz der Urheber
"Journalistinnen und Journalisten leben von ihrer kreativen Arbeit. Das muss auch in Zukunft möglich sein. Ohne einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums würde vor allem freien Journalistinnen und Journalisten die berufliche Perspektive entzogen." Aus Sicht des DJV müssen die Urheber im Netz in gleichem Maße geschützt werden wie etwa in ihrem Verhältnis zu Verlagen oder Sendern. Die leichtere Nutzbarkeit der Werke im Internet könne keinen schwächeren Urheberschutz rechtfertigen. Auch die des Öfteren geforderte Verkürzung der Schutzfristen sei nicht im Interesse der Urheber. Der Gesetzgeber sei gefordert, das Urhebervertragsrecht weiter zu entwickeln. Ziel müsse sein, die strukturelle Unterlegenheit der Urheber in Vertragsverhandlungen mit Verwertern zu überwinden und ihren Anspruch auf angemessene Vergütung zu sichern.