Das Informationsfreiheitsgesetz nehme zwar auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Rücksicht, doch gelte diese Begrenzung keinesfalls pauschal für ganze Branchen wie etwa die Banken. "Es kann nicht angehen, dass Landespolitiker und Banker selbstherrlich darüber entscheiden, welche Informationen in den Medien erscheinen dürfen", kritisierte Konken. Wirtschaftsjournalismus dürfe nicht mit dem Abdruck von Unternehmensmitteilungen verwechselt werden.
DJV für Erhalt der Informationsfreiheit
Das Informationsfreiheitsgesetz nehme zwar auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Rücksicht, doch gelte diese Begrenzung keinesfalls pauschal für ganze Branchen wie etwa die Banken. "Es kann nicht angehen, dass Landespolitiker und Banker selbstherrlich darüber entscheiden, welche Informationen in den Medien erscheinen dürfen", kritisierte Konken. Wirtschaftsjournalismus dürfe nicht mit dem Abdruck von Unternehmensmitteilungen verwechselt werden.