Der DJV-Vorsitzende forderte in dem Zusammenhang die Zeitungsverleger auf, die gemeinsamen Vergütungsregeln für hauptberuflich tätige Freie ohne Abstriche anzuwenden. Dazu gehöre der Grundsatz, dass für mehrfache Nutzungen auch mehrfach gezahlt werden müsse. Das sei in den letzten Monaten von mehreren Gerichten so bestätigt worden. "Die Verlagsmanager sollten die aktuelle Rechtsprechung schnellstens zur Grundlage ihrer Geschäftsbeziehungen mit freien Journalisten machen", empfahl Konken. Der DJV werde nötigenfalls auch weiterhin die Eigentumsrechte von Autoren und Fotografen an ihren Werken mit Hilfe der Gerichte durchsetzen.
"Der notwendige Schutz des geistigen Eigentums wirkt sich unmittelbar auf die wirtschaftliche Situation von Journalisten und damit auf die Qualität ihrer Arbeit aus", sagte der DJV-Vorsitzende. Journalismus sei eine qualifizierte Tätigkeit, die Knowhow und eine gute Ausbildung voraussetze. "Die schlecht oder gar nicht bezahlte Nutzung von journalistischen Texten und Bildern verträgt sich nicht mit den hohen Qualitätsanforderungen an die Journalistinnen und Journalisten."